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Die ehemaligen Vorstände der Hypo Alpe Adria wurden verurteilt: Kircher und Berlin wurden als unmittelbare Täter gewertet, Kulterer als Bestimmungs- und Pecina als Beitragstäter.

Foto: Reuters / Heinz-Peter Bader

Im Hypo-Prozess um die Fairness Opinion am Landesgericht Klagenfurt sind Donnerstagnachmittag Ex-Hypo-Banker Josef Kircher, Tilo Berlin und Wolfgang Kulterer sowie Heinrich Pecina der Untreue in Millionenhöhe schuldig gesprochen worden. Kircher, Berlin und Pecina wurden darüber hinaus des Betrugs schuldig erkannt. Die Ex-Banker erhielten durchwegs Haftstrafen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig

Berlin bekam eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Kulterer wurde zu einer Zusatzstrafe von zehn Monaten verurteilt, bei Kircher sind es 16 Monate. Pecina muss eine Geldstrafe von 288.000 Euro zahlen und erhielt 22 Monate bedingt. Kircher und Berlin wurden vom Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sabine Roßmann als unmittelbare Täter gewertet, Kulterer als Bestimmungs- und Pecina als Beitragstäter.

Scheinrechnungen

Im Verfahren seien wesentliche Dinge zutage gekommen, sagte Roßmann. Diese habe man einarbeiten müssen. Aus Sicht des Gerichts sei die Bezahlung der Fairness Opinion rechtsgrundlos. "Es ist kein Wertgutachten nach dem Übernahmegesetz für die Hypo International, sie hat nur einen Gegenwert nur für die Kärntner Landesholding", präzisierte die Richterin. Dass dadurch die Bank verkauft wurde, sei ein nächster Schritt gewesen. Auch wenn die Fairness Opinion nützlich gewesen sei und den Deal, den man sich so wünschte, ermöglicht habe, habe die Hypo selbst sie nicht gebraucht.

Die Kosten für dieses Gutachten zahlte nämlich letztendlich die Hypo über Scheinrechnungen für die Projekte mit den Namen "Adam", "Floating" und "Klammer" an Pecinas Vienna Capital Partners (VCP). Das Geld an die VCP sei aus der Hypo-Vermögensverwaltung gekommen, Kircher und Berlin seien dort im Aufsichtsrat gesessen und hätten das Okay dafür gegeben, das sei klarer Befugnismissbrauch, sagte Roßmann. Die Bezahlung einer der Scheinrechnungen, die über die Hypo Leasing abgewickelt wurde, wertete der Schöffensenat als Betrug.

Projekt "Adam" nie gegeben

Zu Kircher sagte die Richterin, durch seine Unterschrift unter bestimmte Dokumente habe er das möglich gemacht, was passiert sei, nämlich: "Das Hineinschieben der Kosten in die Hypo". "Sie wurden auf den Plan gerufen, wie's ums Grobe gegangen ist." Über den Consultants- und speziell den Leasingbereich sei er gut informiert gewesen und habe also wissen müssen, dass das Projekt "Adam" nie gegeben hatte.

Berlin habe das Vorwissen vor seiner Vorstandstätigkeit, wie es zur Beauftragung gekommen sei gehabt. "Jemand Ihres Kalibers muss darüber Bescheid wissen. Das ist ein Wissen, das ich Ihnen unterstelle", erklärte die Richterin. Er hätte die VCP nach Einlangen der Rechnungen einfach fragen können "Wo ist die Leistung?". Aber er habe genau gewusst, worin die Leistung bestand, daher habe er eine Lösung gesucht, ohne dass die Berlin & Co zu Schaden komme und man das Gesicht vor der BLB wahren könne. Daher wurde der Weg über die Scheinrechnungen gewählt.

Kulterer habe Tatsachengeständnis abgelegt

Zu Kulterer sagte Roßmann, er habe im Grunde ein Tatsachengeständnis abgelegt. "Wir glauben Ihnen insoweit, dass Sie die Fairness Opinion in Erstgesprächen angeleiert haben und Ihnen bewusst war, dass es jemand wird zahlen müssen. Doch die Hoffnung, dass es dann umverteilt wird, war eine sehr vage." Das Gericht glaubte ihm auch, dass er mit den Abrechnungsmodalitäten über Scheinrechnungen nicht einverstanden und daran auch nicht beteiligt gewesen sei. Dafür habe es in diesem Verfahren auch keinen Anhaltspunkt gegeben. Es bleibe somit also die Aufforderung an die Vorstände, die Kosten für die Fairness Opinion zu übernehmen.

Anders als in der Anklage ist Pecina nur Beitrags-, nicht aber Bestimmungstäter. "Sie haben dazu beigetragen, dass die Rechnungen in dieser Form ausbezahlt wurden und die Kosten bei der Hypo picken blieben", erklärte Roßmann.

Stark mildernd bei der Strafbemessung wertete sie Pecinas Geständnis. Ohne seine Mitwirkung hätte der Sachverhalt nicht in dem Ausmaß aufgeklärt werden können, daher sei sein Beitrag zur Wahrheitsfindung sehr wertvoll gewesen, meinte die Richterin. Auch die hohe Schadensgutmachung in der Höhe von drei Mio. Euro sei "sehr selten" und wurde als stark mildernd gewertet. Darüber hinaus habe Pecinas Unternehmen dadurch selbst einen Schaden erlitten. Auch wenn er mit den anderen zusammengewirkt habe, sei er nur Beitragstäter.

Die Anwälte der Ex-Banker meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Pecina nahm das Urteil an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Hypo-Prozess "Jakljan": Schuldspruch gegen Striedinger rechtskräftig

Der Oberste Gerichtshof hat einen weiteren Schuldspruch gegen Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger bestätigt. Striedinger war am 21. Jänner 2016 am Landesgericht Klagenfurt wegen einer Kreditvergabe für ein Tourismusprojekt auf der kroatischen Insel Jakljan schuldig gesprochen und zu 18 Monaten Zusatzstrafe verurteilt worden. Der OGH wies die Nichtigkeitsbeschwerde zurück.

Die Kreditvergabe war im Jahr 2005 erfolgt. Der Tourismusunternehmer und Hypo-VIP-Kunde Goran Strok wollte ein Projekt auf der Insel Jakljan in der Nähe von Dubrovnik verwirklichen. Dazu benötigte er von der Hypo Geld – wieder einmal. Denn sein Obligo bei der Bank betrug bereits 77 Mio. Euro, rechnete Staatsanwalt Norbert Ladinig im Verlauf des Prozesses vor. Es habe damals schon hypointern kritische Stimmen gegeben, laut denen Strok kein Geld mehr für neue Projekte erhalten solle. Laut Urteil des Schöffensenats unter Vorsitz von Richterin Ute Lambauer ist der Hypo ein Schaden von 6,7 Mio. Euro entstanden, Striedinger wurde auch zur Zahlung von 500.000 Euro Schadenersatz verurteilt.

Garantien ohne Prüfungen

Er hatte eine Bietergarantie in Höhe von 300.000 Euro zum Grundstückserwerb auf Jakljan abgegeben – eine zweite Garantie in der Höhe von 5,7 Mio. Euro für den Kaufpreis von 6 Mio. Euro folgte. Wie ein Sachverständiger im Prozess bemerkte, habe man auf Sicherheiten und auf die Überprüfung der Bonität des Käufers verzichtet. Die Garantien wurden schließlich in einen Kredit umgewandelt und auf 6,7 Mio. Euro erhöht, um Nebenkosten und Beraterhonorare zu bezahlen. Die Insel Jakljan wurde zwar von Serbien angeboten, im Grundbuch stand allerdings Kroatien. Das Projekt kam nie zustande.

Der Kreditausschuss der Bank hatte den von Striedinger ausgehandelten Deal erst im Nachhinein bewilligt. "Die Bank war bereits verpflichtet zu zahlen. Man konnte es nur mehr zur Kenntnis nehmen", sagte der frühere Vorsitzende des Kreditausschusses. Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer meinte gar, Striedinger hätte seine Kompetenzen überschritten. Die Richterin sprach denn auch von einer "in jedem Fall völlig unvertretbaren Kreditvergabe".

Die Nichtigkeitsbeschwerde wurde samt und sonders zurückgewiesen, bezüglich der Strafhöhe verwies der OGH in seiner Entscheidung auf das Oberlandesgericht (OLG) Graz. Nach der Anmerkung des OGH, das Schöffengericht sei bei der Strafbemessung "verfehlt von gänzlicher Deliktsvollendung" ausgegangen und habe den Milderungsgrund "teilweisen Versuchs" nicht in Rechnung gestellt, kann Striedinger wohl mit einer Strafminderung rechnen. Die Berufungsverhandlung ist für den 12. September angesetzt, wie OLG-Sprecherin Elisabeth Dieber auf APA-Anfrage bekannt gab. (APA, 17.8.2017)