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Foto: Reuters/Foeger

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) prüft eine Verbandsklage gegen T-Mobile. Auslöser ist dessen LTE-Würfel, der mit einer Höchstgeschwindigkeit von 250 Mbit/s beworben wird. Im Kleingedruckten des Vertrags heißt es jedoch, dass die "geschätzte maximale Bandbreite an der Vertragsadresse bei LTE-Versorgung 2 Mbit/s im Download beträgt". Der VKI sieht in diesem Passus eine Benachteiligung der Konsumenten. "Es darf sich hier nicht um Utopiegeschwindigkeiten handeln", sagt VKI-Juristin Marlies Leisentritt zur ORF-Sendung "Help".

Seriöse Tests nutzen

Laut Schlichtungsstelle RTR sei es problematisch, wenn "ich niemals 50 Prozent der beworbenen Internetgeschwindigkeit bekomme". Erst Anfang Jänner hatte eine UPC-Kundin Geld zurück erhalten, da ihr Internet zu langsam war. Es handelt sich dabei um den ersten öffentlich dokumentierten Fall von Rückzahlungen.

Nutzern wird geraten, ihre Internetgeschwindigkeit mit seriösen Tests wie dem Netztest der RTR zu messen. Dabei soll ein längerer Zeitraum dokumentiert werden. Ein neuer "Loop-Test" der RTR misst automatisch über 48 Stunden. Anschließend müssen Nutzer ihren Provider kontaktieren. Dafür wurde vom VKI ein eigenes Formular bereitgestellt.

T-Mobile: "Alle gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten"

T-Mobile verwies gegenüber "Help" darauf, dass "alle gesetzlichen Rahmenbedingungen von T-Mobile eingehalten" würden. Außerdem können externe Faktoren die Internetgeschwindigkeit beeinflussen, etwa eine hohe Auslastung der Mobilfunkzellen oder widrige Wetterbedingungen. (red, 21.8.2017)