Wer sich nicht bewegt, wird bewegt oder: Mit der neuen Ausbildungspflicht bis 18, die ab sofort für alle Jugendlichen gilt, die heuer die Schulpflicht erfüllt haben, müssen alle Teenager nach dem neunten Schuljahr entweder eine weiterführende Schule besuchen, eine Lehre oder andere Ausbildungen absolvieren.

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Wien – Für Jugendliche, die mit Ende des Schuljahrs 2016/17 ihre Schulpflicht erfüllt haben, gilt erstmals die sogenannte Ausbildungspflicht bis 18 Jahre. Sie müssen also eine weiterführende Schule besuchen oder eine andere Ausbildung machen. Zur Information über diese Möglichkeiten hat das Sozialministerium eine Kampagne gestartet.

"Der Arbeitsmarkt hat eine ganz einfache Formel: Je niedriger die Qualifikation, desto höher ist das Risiko, arbeitslos zu werden", so Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) bei einer Pressekonferenz am Montag. Jene Schnittstelle, wo die meisten Probleme entstehen, ist der Abgang aus der Pflichtschule in den Beruf. Jährlich fallen rund 5.000 Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren aus dem Bildungssystem – meist direkt in die Arbeitslosigkeit oder aber in Hilfsarbeiterjobs ohne berufliche Perspektive.

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Die Gründe dafür seien mannigfach, so Stöger und Jugendcoach Martina Schneider, und reichten von mangelnder Unterstützung daheim, einem bildungsfernen Umfeld, dem elterlichen Drang zum Geldverdienen oder fehlenden Kenntnissen bis zu Problemen bei der Anpassung an die Anforderungen etwa einer Lehre. Mit der Ausbildungspflicht sollen über Koordinierungsstellen in allen Bundesländern Jugendlichen diverse Ausbildungswege aufgezeigt bzw. Perspektiven- oder Betreuungspläne für sie erstellt werden.

Erfüllt wird die Ausbildungspflicht neben dem Besuch einer weiterführenden Schule oder einer Lehre bzw. überbetrieblichen Ausbildung auch durch Vorbereitungskurse für Externistenprüfungen oder andere Ausbildungen, durch die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder an Angeboten für Jugendliche mit Assistenzbedarf. In Ausnahmefällen dürfen die Jugendlichen auch einer Beschäftigung nachgehen, wenn sie dadurch an eine Ausbildung herangeführt werden.

Eltern müssen Kinder melden

Ansonsten dürfen die Jugendlichen keinen Job ausüben, ausgenommen Tätigkeiten neben ihrer Ausbildung bzw. natürlich Praktika im Rahmen der Ausbildung oder Ferialjobs in der ausbildungsfreien Zeit. Eltern müssen die Koordinierungsstelle verständigen, wenn ihr Kind nicht innerhalb von vier Monaten nach einem Abgang oder Abbruch von Schule oder Ausbildung wieder eine Schule oder Ausbildung besucht.

Bei der Maßnahme handle es sich nicht um eine Verlängerung der Schulpflicht, betonte Stöger. Jugendliche die sich im System Schule nicht weiterentwickeln könnten, brächten zwei oder drei Extra-Schuljahre nichts. Deshalb versuche man, gemeinsam mit diesen Alternativen und einen passenden Ausbildungsplan zu entwickeln. Die Ausbildungspflicht endet mit dem 18. Geburtstag oder mit dem Abschluss einer weiterführenden Schule oder Ausbildung.

Ab 1. Juli 2018 treten Strafbestimmungen in Kraft. Ähnlich wie bei Verletzungen der Schulpflicht müssen Eltern, deren Kinder die Ausbildungspflicht nicht erfüllen, zwischen 100 und 500 Euro bezahlen, im Wiederholungsfall 200 bis 1.000 Euro. Insgesamt werden für die Ausbildungspflicht im Vollausbau knapp 60 Mio. Euro aufgewendet. (APA, 21.8.2017)