Berlin – Das Oberlandesgericht Celle verurteilte die deutsche Drogeriekette Rossmann wegen Schleichwerbung durch einen Influencer, berichtet das "Manager Magazin". Das Urteil beziehe sich auf den Fall eines 20-jährigen Influencers mit rund 1,3 Millionen Followern bei Instagram. Demnach kam das Gericht zum Schluss, dass werbliche Instagram-Posts "auf den ersten Blick" erkennbar sein müssen. Eine Kennzeichnung von Werbung mit dem Hashtag #ad, versteckt zwischen mehreren anderen Hashtags, reiche nicht aus.

Hohe Strafen drohen

Sollte die Drogeriekette Rossmann wieder "unter Einschaltung Dritten" für "kosmetische Produkte (...) werben, ohne den geschäftlichen Zweck der Werbung für diese Produkte kenntlich zu machen", drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro – für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung, zitiert das "Manager Magazin" aus dem Urteil.

Im Juni hatte Instagram angekündigt, in den kommenden Monaten ein Kennzeichnungsmodell für Werbung einführen zu wollen, erinnert meedia.de. Dann soll direkt über dem Foto "Paid Partnership with…" (Bezahlte Partnerschaft mit…") zu lesen sein. (red, 28.8.2017)