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In Houston kämpfen die Einsatzkräfte weiter mit den Folgen von Hurrikan Harvey.

Foto: Reuters

Der Wirbelsturm Harvey sorgt in den USA immer noch für heftige Verwüstungen. Hart getroffen hat es unter anderem die texanische Metropole Houston. Beträchtliche Teile der Stadt wurden überflutet, zahlreiche Gebäude zerstört oder beschädigt, zudem hat die Flut auch schon Todesopfer gefordert.

Die US-Küstenwache ist dementsprechend schwer beschäftigt damit, in Not geratene Einwohner zu retten. Die große Popularität sozialer Netzwerke sorgt hier nun jedoch für Probleme. Denn zahlreiche Menschen posten Hilferufe auf Twitter, wo die US Coast Guard auch ein offizielles Konto betreibt. Dort rief man nun dazu auf, anzurufen, statt Tweets zu schreiben.

"Melden Sie Ihre Notlage nicht über soziale Medien"

"Wenn sie gerettet werden müssen, rufen sie 911 [die nationale Notrufnummer, Anm.] oder das Kommandozentrum der Küstenwache in Houston an", heißt es in einer kürzlich veröffentlichten Nachricht. Dabei gibt man auch Tipps, wie man sich für Rettungskräfte, die mit Hubschraubern das Areal absuchen, besser sichtbar machen kann.

"Melden Sie Ihre Notlage nicht über soziale Medien", so der die Botschaft weiter. Wenn die Leitung besetzt sei, solle man es erneut probieren.

Kritik

Man sieht sich ob dieser Aufforderung aber auch mit einiger Kritik konfrontiert, schreibt Techcrunch. Einige Nutzer weisen darauf hin, dass normale Telefone ob weitflächiger Stromausfälle nicht funktionieren und Handyakkus nicht ewig liefen.

Eine Nachricht auf Twitter bliebe zumindest bestehen, während man telefonisch keine Chance mehr habe, wenn man nicht rechtzeitig die Einsatzkräfte erreichen kann. Dementsprechend wird auch die Frage gestellt, warum die Küstenwache Tweets an ihr Konto nicht auf Hilfsgesuche prüfe.

Dieses Defizit versuchen nun Freiwillige zu kompensieren. So nehmen die Betreiber des Twitter-Accounts Harvey Flood Rescue Alarm-Meldungen entweder per Twitternachricht oder über ein Google-Formular entgegen. Sie versprechen, die Informationen an die Rettungskräfte weiterzuleiten. (gpi, 28.08.2017)