ÖVP-Chef Sebastian Kurz (links) beim ORF-"Sommergespräch" mit Tarek Leitner.

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Wien – Wegen seiner Aussage im ORF-Sommergespräch, die SPÖ habe eine Spende in der Höhe von 100.000 Euro vom Industriellen Haselsteiner erhalten, hat die Kanzlerpartei am Freitag ÖVP-Chef Sebastian Kurz geklagt – und zwar auf Unterlassung und Widerruf. SPÖ-Geschäftsführer Georg Niedermühlbichler qualifizierte Kurz’ Vorwurf im APA-Gespräch als "unhaltbare Unterstellung" vor einem Millionenpublikum, in der Klagschrift heißt es, dass die SPÖ von Haselsteiner "keinerlei Spenden angenommen oder auch nur angeboten" bekommen habe.

In der ÖVP gab man sich davon unbeeindruckt. Generalsekretärin Elisabeth Köstinger reagierte erneut mit der Aufforderung, die SPÖ solle alle ihre Spender und Vereinskonstruktionen offen legen. Sie bekräftigte, dass Haselsteiner Mitbegründer des Vereins "Weil’s um was geht!" sei, der sich gegen die ÖVP und FPÖ richte – und damit zumindest indirekt die SPÖ unterstütze.

Haselsteiner hat im STANDARD-Gespräch jedoch Querverbindungen vehement zurückgewiesen: Er habe dem Verein, der sich gegen eine Regierungsbeteiligung der FPÖ starkmacht, einmal einen Betrag von 1500 Euro gespendet – und er denke als Unterstützer der Neos "nicht einmal daran, der SPÖ eine Parteispende zu geben".

Verschärfungen gefordert

Eine Expertenrunde rund um den Politologen Hubert Sickinger, zu der die Rechercheplattformen "Meine Abgeordneten" und "Dossier" sowie das "Forum Informationsfreiheit" gehören, kritisierte am Freitag die vielen Schlupflöcher im vor fünf Jahren beschlossenen "Transparenzpaket", vor allem bei der Parteienfinanzierung. Die Hauptkritikpunkte: Parteien, die zu Zuwendungen keinen Rechenschaftsbericht ablegen, bleiben straffrei – und der Rechnungshof hat auch nicht die Möglichkeit, die Bücher der Parteien von sich aus zu prüfen.

Geht es nach Sickinger, soll das Verschleiern von Großspenden ein Straftatbestand werden – auch weil Politiker Verwaltungsstrafen zu wenig schmerzen, wohl aber Gerichtsurteile. Dazu sollen nicht erst ab 50.000 Euro, sondern schon ab 10.000 Euro Spenden umgehend dem Rechnungshof gemeldet werden müssen. (Nina Weißensteiner, 1.9.2017)