Ein Detail der neuen ÖVP-Pläne schreckt mich ungemein: Flüchtlingsfamilien sollen maximal 1500 Euro im Monat erhalten, egal, wie viele Menschen von diesem Geld leben müssen. Das wird sich oft nicht ausgehen. Es wird Familien in Armut und Not stoßen.

Ich will mir jede Polemik verkneifen und sachlich berichten. Ich betreue eine fünfköpfige Flüchtlingsfamilie aus Afghanistan: drei Kinder im Volksschulalter, ein Achtzehnjähriger auf dem Weg zur Pflichtschulprüfung, die über 50 Jahre alte Mutter. (Der Vater, ein Offizier der afghanischen Regierung, wurde von den Taliban ermordet.) Die Familie hat keinen Anspruch auf eine geförderte Wohnung. Sie hat auf dem privaten Wiener Wohnungsmarkt eine Drei-Zimmer-Wohnung ergattert. Kaltmiete: 860 Euro. Mit Betriebskosten an die 1100 Euro im Monat. Nach dem ÖVP-Plan zur Deckelung der Hilfe an Flüchtlinge blieben der Familie noch 400 Euro zum Leben. Macht 80 Euro pro Person und Monat oder 2,66 Euro pro Tag. Wie soll man um dieses Geld Essen, Kleidung, Medikamente zahlen können? Oder ein Buch für die Kleinen? Oder die Straßenbahnkarten für den Großen?

Die Antwort ist klar: Kinderreiche Flüchtlingsfamilien werden auf die Hilfe der Zivilgesellschaft angewiesen sein. Auf die Gott sei Dank vielen Menschen in diesem Land, die ihre Augen vor der Armut der Flüchtlinge nicht verschließen wollen. Auf Caritas, Volkshilfe und Co. Frage: Was ist mit denen, die die Wege zur Zivilgesellschaft nicht kennen?

Es ist einer der großen Fortschritte des Sozialstaats, dass Menschen in unverschuldeter Armut und Not nicht betteln müssen. Dass sie nicht auf Suppenküchen angewiesen sind und nicht auf mildtätige Gaben. Dass sie im Winter ihre Wohnung heizen können. Nach den Plänen der ÖVP wird ausreichende soziale Hilfe ein Privileg, das man sich erst verdienen muss. Durch fünfjährige Anwesenheit plus ein Jahr Vollzeitbeschäftigung. Für meine Familie hieße das wohl: Sie käme erst dann wieder zu einem menschenwürdigen Leben, wenn die Kinder ins Geldverdienen kommen. Das wäre in fünf Jahren ...

(Josef Broukal, 7.9.2017)