Eurofighter-Ankauf und Buwog-Privatisierung sind Fälle für die Justiz.

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Wien – In der Causa Eurofighter/ EADS wird ermittelt, in der Causa Buwog/Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist die Anklage rechtskräftig – allerdings prüft der Verfassungsgerichtshof noch Fragen zu einem Befangenheitsantrag. In einem Strang der Causa geht es um 500.000 Euro, die Grasser 2005 von der Schweiz nach Wien transferierte; laut seiner Darstellung Geld der Schwiegermutter, das er veranlagen sollte.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft glaubt aber, es gehe um Geld Grassers, das er bei der Buwog-Privatisierung widerrechtlich bekommen habe. Grasser und die übrigen Buwog-Angeklagten bestreiten die Vorwürfe, und es gilt die Unschuldsvermutung.

Grüne Nationalratsabgeordnete stellen nun, anhand von Erkenntnissen aus dem Eurofighter-U-Ausschuss, andere Vermutungen zur Herkunft des Schwiegermutter-Geldes an. Sie orten Verbindungen zu "Zahlungsflüssen in Zusammenhang mit Magna-Gegengeschäften", wie es in einer parlamentarischen Anfrage von Gabriele Moser und anderen an den Justizminister heißt.

Gegengeschäfte

Sie knüpfen eine Argumentationskette zu jenen 6,8 Millionen Euro, die ein Ex-Manager der Magna, Hubert H., von EADS bekam, "unter Bezugnahme auf Gegengeschäftsbestätigungen". Welche konkreten Gegenleistungen für die erhaltenen Zahlungen erbracht worden waren, sei unklar, heißt es in der Anfragebegründung.

Die Grünen zeichnen den komplizierten und internationalen Weg der 6,8 Mio. Euro nach; 1,8 Mio. davon wurden laut einem liechtensteinischen Anwalt im Mai 2005 in bar abgehoben und landeten bei H.s Ehefrau. Der damalige Magna-Manager hatte laut Anfrage schon vor Abschluss der Eurofighter-Kaufverträge "Kontakt zu namhaften Funktionären aus Politik und Wirtschaft", darunter, 2001, zum damaligen Finanzminister Grasser.

Frage nach Prüfung

Vom Justizminister wollen die Grünen nun u. a. wissen, ob die Staatsanwaltschaft überprüft habe, ob Ehefrau H. "tatsächlich Letztempfängerin" der 1,8 Mio. Euro war. Und, "inwieweit die Staatsanwaltschaft überprüft hat, ob die familiären Geldtransfers des damals amtierenden Finanzministers 2005 nicht auch ihren Weg über obengenannte Konstruktion genommen haben könnten".

Grassers Rechtsanwalt, Manfred Ainedter, kann das nach den "mehrfachen Prüfungen" der Geldströme "ausschließen". (Renate Graber, 9.9.2017)