Die Krages, Burgenlands Krankenanstalten-Gesellschaft, ist das Gravitationszentrum einen kleinen, juristischen Planetariums.

Foto: Michael Simoner

Die Krages-Affäre – der in die Schlagzeilen geratene Versuch der burgenländischen Krankenanstalten-Gesellschaft, ihrem Geschäftsführer das Entlassungsschreiben zuzustellen – ist im Sommerloch nicht verschwunden. Sie hat dort nur Luft geholt, um sich nun, ausgerastet, als fein verästeltes juristisches Geflecht zu präsentieren, in welchem sich zivilrechtliche Ansprüche, strafrechtliche Vorwürfe und arbeitsrechtliche Verfahren zu etwas vermengen, das mit dem Begriff "Causa" nur noch unzulänglich zu umschreiben ist.

Besitzstörung, Verleumdung

Da wäre einmal die Entlassung selbst. Das diesbezügliche Schriftstück ist dem damals noch amtierenden Geschäftsführer René Schnedl von zwei Krages-Anwälten daheim zugestellt worden. Dabei ist es, wie das Bezirksgericht Gloggnitz nunmehr auch rechtskräftig festgestellt hat, zu einer Störung des ruhigen Besitzes gekommen, im Zuge derer auch dem Chefjuristen der Krages, Yalcin Duran, die Entlassung ausgesprochen wurde.

Gegen diesen Duran hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt in nämlicher Causa aber auch einen Strafantrag erhoben. Er habe als Zeuge falsch ausgesagt und dadurch auch den Tatbestand der Verleumdung begangen. Der Anklage datiert vom 1. Juni, der Prozess ist für den 4. Dezember anberaumt.

Untreue, Datenklau

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ist ebenfalls beschäftigt. Nachdem sie eine erste Anzeige der Krages gegen ihren früheren Geschäftsführer ohne weiteres Nachforschen zurückgelegt hatte, wurde nun eine weitere Sachverhaltdarstellung eingebracht, in die neben bereits bekannten Vorwürfen auch die Ergebnisse einer datenforensischen Untersuchung eingeflossen ist. Demnach habe René Schnedl Unternehmensdaten kopiert und die auf seinem Dienstlaptop gespeicherten Daten systematisch und professionell gelöscht. Die Staatsanwaltschaft möge deshalb nicht nur eine mögliche Untreue prüfen, sondern auch den Tatbestand der Datenbeschädigung in Betracht ziehen.

Kollusives Zusammenwirken

Ein auch in der Strafanzeige erwähnter Vorwurf hängt unmittelbar auch mit den zwei anhängigen Arbeitsrechtsprozessen zusammen. Demnach hätten René Schnedl (dessen Prozess am Montag fortgesetzt wird) und Yalcin Duran (dessen Arbeitsrechtsprozess am Dienstag startet) durch "kollusives Zusammenwirken" die unbefristete Anstellung des Yalcin Duran in eine für das Unternehmen weitaus ungünstiger Befristung umgewandelt.

Die straf- und arbeitsrechtliche Beurteilung dieser Kollusion wird zweifellos etwas für juristische Feinspitze. Das kollusive – geheim einvernehmliche, gewissermaßen verstohlene – Vorgehen mindestens Zweier zum Schaden eines Dritten ist eine schwer nachweisbare Angelegenheit, wovon zum Beispiel Kartellwächter ein Lied zu singen wissen.

Prophetische Gaben

Jedenfalls wurde dieser Dienstvertrag am 2. Februar 2017 unterschrieben. "Wobei" – schreiben die Kragesanwälte in ihren Schriftsatz zum Arbeitsrechtsprozess, den Duran angestrengt hat – "zu diesem Zeitpunkt das bevorstehende Ausscheiden von Schnedl als Geschäftsführer der beklagten Partei sowohl für diesen selbst als auch für den Kläger (also Duran; Anm) bereits absehbar war". Die Entlassung fand am 3. April 2017 statt.

Der Vertrag, der sowohl dem René Schnedl als auch dem Yalcin Duran arbeitsrechtlich vorgehalten wird, trägt jedenfalls auch die vorgesehene Unterschrift des damaligen Krages-Personalchefs Peter Dopler. Und der erläutert dem STANDARD, dass der Abschluss eines Fünfjahresvertrages den Landesvorgaben gefolgt ist, wonach Führungspositionen nur noch befristet besetzt werden sollen.

Neuer Chef, neues Gesetz

Das wird dann wohl auch für den neuen Krages-Chef, die neue Krages-Chefin gelten. Unlängst wurde die Nachfolge für René Schnedl ausgeschrieben. Der Neue wird mit 150.000 Euro Jahresbrutto auskommen müssen, um 10.000 Euro weniger als Schnedl. Dafür braucht er sich nicht mehr um den Burgef, den Burgenländischen Gesundheitsfonds zu kümmern. Für den wird ein eigener Chef gesucht Die entsprechende Gesetzesänderung soll dann Jahresende über die Bühne gegangen sein. (Wolfgang Weisgram, 17.9.2017)