Wien – Es ist ein seltsamer Fall, mit dem sich der Schöffensenat unter Vorsitz von Andrea Wolfrum beschäftigen muss. Tyanko P. soll am 28. Mai in der Wohnung eines Bekannten versucht haben, dessen Freundin zu vergewaltigen. Was er vehement zurückweist.

Ungewöhnlich ist schon die Vorgeschichte. Der 40-jährige Angeklagte sagt, er habe Herrn S. im Bus kennengelernt – und sei mit ihm eine Affäre eingegangen. Als die Leidenschaft erkaltete, kam die Idee auf, P. einer Freundin von S. vorzustellen und mit ihr Sex zu dritt zu haben. "War das mit ihr abgesprochen?", fragt Wolfrum. "Er hat es nur angenommen, da sie sehr aufgeschlossen und frei ist", lautet die Antwort.

Männer in Boxershorts

Die beiden Männer waren in der Wohnung von S. und saßen in Boxershorts herum, als Frau R. um zwei Uhr früh eintraf. "Wir haben getanzt und gelacht", erinnert sich der Angeklagte. Sein Bekannter habe sich desinteressiert gezeigt, er hatte auch keine Einwände, als sich die Frau von P. den Nacken massieren ließ.

Mindestens zweimal habe S. die kleine Wohnung verlassen, einmal habe er versucht, Frau R. zu küssen, die wollte nicht. "Sie ist aufgestanden und ins Bad gegangen. Da wollte ich sie an der Hand nehmen, bin abgerutscht und habe sie am Bikini berührt. Aber unabsichtlich."

P. erinnert sich auch an einen Streit zwischen S. und R., wobei die Frau S. ohrfeigte. Und, dass sie ihn, den Angeklagten, gegen sechs Uhr aus der Wohnung sperrte. "Haben Sie daraus geschlossen, dass sie mit Ihnen Geschlechtsverkehr wollte?", fragt Wolfrum. Der siebenfach Vorbestrafte lacht: "Das ist klar, dass sie nicht will." Als sie ihn wieder einließ, habe er gepackt und sei gegangen.

Paar rief Polizei

"Warum hat das Paar die Polizei gerufen?" – "Ich bin mir zu 97 Prozent sicher, dass Frau R. im Kopf nicht ganz richtig ist", vermutet der Angeklagte. "Oder sie wollten Geld für Drogen."

Eine mäßig glaubwürdige Verantwortung, sollte man meinen. Der Auftritt von S. und R. ändert das Bild aber. Deren Aussagen sind noch viel widersprüchlicher. S. bestreitet eine homosexuelle Affäre, es ist nicht einmal klar, ob die beiden zum Tatzeitpunkt ein Paar waren oder nicht.

Frau R. erzählt über den zeitlichen Ablauf die mittlerweile dritte Version, an wichtige Details erinnert sie sich erst auf Nachfrage der Vorsitzenden. Völlig offen bleibt auch, wie es die 51 Kilogramm schwere 47-Jährige zweimal geschafft haben soll, sich aus dem Griff des gut 1,85 großen Angeklagten zu entwinden. die Frau kann auch nicht wirklich erklären, wieso sie nicht flüchtete, obwohl das nach ihrer eigenen Schilderung möglich gewesen wäre.

Der Senat fällt schließlich einen nicht rechtskräftigen Freispruch. (Michael Möseneder, 16.9.2017)