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Wenn Apple seine iPhones in Europa mit hohen Gewinnmargen verkauft, findet ein Großteil der Wertschöpfung in der Konzernzentrale in den USA, Kalifornien (Bild), oder in China statt – und wird dort besteuert. Aber wäre es fairer, wenn die Steuern im Land der Konsumenten gezahlt würden?

Foto: Reuters / Noah Berger

Wien – Politik und Medien rufen in letzter Zeit mit Vehemenz danach, die großen US-Hightechunternehmen wie Apple, Amazon, Google und Co mögen endlich einen fairen Anteil ihrer Gewinne in Österreich bzw. Europa versteuern. Am Wochenende haben sich in Tallinn alle EU-Finanzminister für eine Digitalsteuer ausgesprochen. Die EU-Kommission soll nun bis Dezember einen Vorschlag machen.

Offen bleibt, was denn aus Sicht des Steuerrechts nun ein fairer Anteil wäre? Im Steuerrecht gilt das Prinzip, dass Gewinne von grenzüberschreitenden Unternehmen dort besteuert werden sollen, wo das Unternehmen Mehrwert herstellt, oder anders gesagt, wo die Wertschöpfung stattfindet.

Bei einem Produkt wie zum Beispiel dem beliebten iPhone schaffen einerseits Softwareentwickler in Kalifornien und andererseits Arbeiter in China gemeinsam einen gewaltigen Mehrwert aus relativ wertlosen Materialien wie Metall, Silizium und Glas.

Nach den Grundsätzen des internationalen Steuerrechts wäre der Gewinn von Apple daher richtigerweise zum Großteil in den USA, wo das Produkt erarbeitet wurde, und zu einem geringeren Teil in China, wo das Produkt zusammengebaut wurde, zu besteuern. Das passiert natürlich auch so; immerhin ist Apple ja der größte Steuerzahler der USA und Foxconn ein großer Steuerzahler in China.

Lücke im US-Steuerrecht

Allerdings machen sich amerikanische international tätige Konzerne gern eine Lücke im US-Steuerrecht zunutze, um die Besteuerung von im Ausland verkauften Produkten aufzuschieben. Diese Lücke erlaubt es, Gewinne, die auf ausländischen Märkten erzielt werden, in Länder wie Irland oder Holland zu verschieben und dort steuerschonend zu parken.

Dies geschieht – grob vereinfacht erklärt – dadurch, dass irische oder niederländische Vertriebsgesellschaften Produkte (zum Beispiel Telefone oder Softwarerechte) von ihrer amerikanischen Mutter zu sehr günstigen Einkaufspreisen erhalten.

Die Vertriebsgesellschaften verkaufen diese Produkte dann mit saftigem Gewinn am europäischen Markt weiter. Der dabei entstehende Gewinn wird in den Niederlanden oder Irland günstig besteuert und gehortet. Erst wenn die Gewinne in die USA ausgeschüttet werden, schlägt die US-Steuer zu.

Sagenhafte Gewinne

Nun übt ja in den vergangenen Jahren die EU massiven Druck auf die US-Konzerne aus, solche künstlichen Zwischengesellschaften, wie man sie in Irland, Luxemburg oder den Niederlanden gehäuft antrifft, nicht mehr zu errichten und die Steuer dort zu zahlen, wo es wirtschaftlich gerechtfertigt ist.

Anders als Politik und Medien in Europa hoffen, wird diese gerechte Besteuerung der US-Konzerne aber nicht dazu führen, dass US-Konzerne jetzt ihre sagenhaften Gewinne in Europa versteuern und wir damit unsere Budgetlücken schließen können. Denn in Europa findet ja zum Beispiel beim iPhone – abgesehen von Vertrieb und Reparaturen – kaum eine nennenswerte Wertschöpfung statt, die man besteuern könnte.

Dieses Dilemma haben bereits manche Politiker erkannt, sie denken daher über eine vollständige Neuordnung des internationalen Steuerrechts und der zwischenstaatlichen Doppelbesteuerungsabkommen nach.

Gewinne sollen nicht mehr dort besteuert werden, wo Mehrwert erzeugt wird beziehungsweise Wertschöpfung stattfindet, sondern dort, wo Konsumenten die Produkte konsumieren. Könnten vielleicht so die magischen Gewinne von Apple und Co auch in Europa besteuert werden?

Nicht so fair und nicht so einfach

Tatsächlich wäre eine Umkehr des Besteuerungsrechtes hin zum Land der Konsumenten theoretisch denkbar; sie wird auch schon seit Jahrzehnten von den Entwicklungsländern verlangt und könnte in neu verhandelten Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart werden.

Für exportstarke Nationen wie Deutschland oder – noch immer doch auch – Österreich wären sie allerdings ein Schuss ins Knie. Die Besteuerung von exportstarken Unternehmen und damit ein großer Teil des Steuerkuchens würde ins Ausland wandern. Solange es in der EU noch Exportweltmeister wie Deutschland gibt, ist eine solche Wende der Steuerpolitik daher nicht zu erwarten.

Als Fazit bleibt übrig: An den Gewinnen der US-Hightechunternehmen mitnaschen zu wollen ist aus steuerrechtlicher Sicht nicht so fair und nicht so einfach, wie viele glauben. (Paul Doralt, 18.9.2017)