Einsatzkräfte und Spurensicherung am Tatort.

Foto: APA / Dietmar Mathis

Hohenems/Wien – Nach dem mutmaßlichen Dreifachmord eines Mannes an Frau und Töchtern mit anschließendem Suizid des Mannes im Vorarlberger Hohenems erneuert die Antigewaltexpertin und Obfrau des Vereins Autonome Frauenhäuser, Maria Rösslhumer, ihre Forderungen nach strengeren Auflagen für Gefährder.

In Fällen von behördenbekannter Gewalt in Beziehungen müsse für die Angreifer Antigewaltberatung schon nach einer ersten Wegweisung verpflichtend sein – also nach der ersten polizeilichen Auflage, sich aus der Wohnung des Opfers und dessen Umgebung fernzuhalten. Derzeit ist die Teilnahme an derlei Beratung freiwillig.

Freiwillig reiche nicht

Das, so Rösslhumer, sei nicht ausreichend, denn die Erfahrung zeige, dass selbst rechtskräftig verurteilte Gewalttäter, die vom Richter vor die Wahl zwischen Beratung oder Haft gestellt werden, "meist das Gefängnis wählen". Auch müsse es bundesweit zum Einsatz sogenannter Gefährlichkeitsmodule kommen: Fragekataloge, um das Risikoprofil eines Gefährders zu erfassen.

Die Tat in Hohenems hatte sich in der Nacht auf Samstag in einem Wohnblock am Stadtrand zugetragen. Gegen vier Uhr hatten Nachbarn wegen Schreien in der Wohnung die Polizei alarmiert. Die Beamten fanden die Tür verschlossen und brachen sie auf. In der Wohnung lagen die Leichen einer 33-jährigen Frau und ihrer vier und sieben Jahre alten Töchter. Die drei waren mit einem Hammer geschlagen und mit einem Küchenmesser erstochen worden.

Schon Messerstiche waren tödlich

Der mutmaßliche Täter dürfte sich unmittelbar nach dem Eindringen der Polizisten selbst einen Messerstich zugefügt haben. Anschließend stürzte er sich aus dem Badezimmerfenster. Eine Obduktion ergab, dass allein die Messerstiche bei Opfern und Täter tödlich waren.

Der Angreifer – ein österreichischer Staatsbürger mit türkischen Wurzeln – war nach gewalttätigem Verhalten gegen seine Ehefrau – einer türkischen Staatsbürgerin – am 7. August für 14 Tage aus der gemeinsamen Wohnung weggewiesen worden. Seither hatte er bei seinen Eltern gewohnt. Die Wegweisung war auf vier Wochen verlängert worden.

Betretungsverbot beantragt

Zuletzt soll die Frau laut ORF einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt haben, um dem Mann das Betreten der Wohnung für sechs Monate zu verbieten. Laut Medien soll der Mann einer Antigewaltberatung zugestimmt haben. Ein erster Termin habe unmittelbar bevorgestanden.

2016 wurden österreichweit 8637 Wegweisungen ausgesprochen. Laut Schätzung von Frauenberaterinnen sterben in Österreich jährlich 25 Frauen durch Gewalt in Beziehungen. (bri, 18.9.2017)