Die Burgenländer müssen diesen Herbst bis zu viermal zur Urne schreiten.

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Eisenstadt – Am Freitag startet das Burgenland in seinen langen Wahlherbst. Erstmals gibt es nämlich auch auf kommunaler Ebene einen zweiten Wahltag neben dem Haupttermin, der heuer auf den 1. Oktober fällt.

Nicht alle, vor allem nicht alle Ortschefs und deren Mitarbeiter, freuen sich darüber. Immerhin könnte in so manchen Gemeinden bis Ende Oktober gewählt werden müssen. Denn seit 1992 werden die pannonischen Bürgermeister ja direkt gewählt, und da kommt es halt zuweilen zu Stichwahlgängen, die heuer nach der Nationalratswahl (15.) am 29. Oktober abzuhalten sind.

Schwierige Besetzung der Wahlkommissionen

Wahlkommissionen – pro Gemeinde sechs plus Vorsitzenden – mit Ehrenamtlichen zu besetzen fällt vor allem den kleineren Fraktionen schwer. Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl hat unlängst Strafen für Schwänzer gefordert. Davon hält die burgenländische SP-Landesrätin Astrid Eisenkopf zwar nichts. Das Problem ist ihr allerdings durchaus bewusst. Immerhin sind von den vier bevorstehenden Wahltagen drei Sonntage.

Der kommende Freitag ist für die Gemeindereferentin gleichwohl ein demokratiefördernder Fortschritt. Bei der Landtagswahl 2015, als die Burgenländer erstmals zehn Tage vorm eigentlichen Wahltermin ihre Stimme abgeben konnten, machten davon immerhin 21.500 Wähler Gebrauch, 11,5 Prozent also. In Kärnten, wo schon 2013 so gewählt wurde, war der Zuspruch zwar geringer, aber ebenso wenig vernachlässigbar wie in der Steiermark 2015.

Ausgezählt wird erst am 1. Oktober

Das ursprüngliche Ziel des roten Reformeifers, solcherart die ungeliebte Briefwahl ins Ausgedinge zu drängen, wurde aber auch nicht erreicht. Immerhin 13.000 Briefwähler gab es bei der Landtagswahl 2015. Astrid Eisenkopf (Jahrgang 1984) resümiert also: "Jede Generation muss sich die Zugänge zum demokratischen Prozess neu organisieren."

Und deshalb darf am bevorstehenden Freitag – auch Heimreistag vieler Wochenpendler – in den 171 pannonischen Gemeinden in mehr als 300 Wahllokalen (Eisenkopf: "In jedem Ortsteil muss es eine Gelegenheit zur Stimmabgabe geben") gewählt werden. Mindestens zwei Stunden muss offen gehalten werden, davon die Stunde zwischen 18 und 19 Uhr verpflichtend. Ausgezählt wird freilich erst am 1. Oktober. (Wolfgang Weisgram, 21.9.2017)