Wien – Das neue Studienjahr an den österreichischen Hochschulen bringt unter anderem höhere Studienbeihilfen, eine Angleichung des Studienrechts der Unis und der Pädagogischen Hochschulen (PH), neue Matrikelnummern sowie neue Studien für sogenannte Quereinsteiger in den Lehrberuf. Außerdem gibt es Änderungen bei der Studienberechtigungsprüfung und bei der Einteilung des Studienjahrs.

Die "normale" Höchststudienbeihilfe steigt ab dem neuen Studienjahr von monatlich 475 auf 560 Euro. Der erhöhte Satz für Vollwaisen, Verheiratete, Studenten mit Kind sowie nicht am Studienort Wohnende wird außerdem von monatlich 680 auf 801 Euro erhöht. Darüber hinaus fallen auch Studenten über 24 Jahre neu in die Gruppe mit erhöhter Beihilfe.

Ältere Studenten als Gewinner

Gewinner sind vor allem ältere Studenten: Studenten ab 27 Jahren erhalten künftig einen automatischen monatlichen Zuschlag von 40 Euro (bisher 30 Euro), außerdem gibt es einen neuen Zuschlag von monatlich 20 Euro für Studenten bereits ab 24 Jahren. Außerdem wird der Bezieherkreis durch die Anhebung der für die Berechnung der zumutbaren Unterhaltsleistung der Eltern geltenden Einkommensgrenzen ausgeweitet. Die Zahl der Beihilfenbezieher soll deshalb von etwa 40.000 auf 50.000 erhöht werden.

PH und Unis können künftig außerdem sogenannte "Quereinsteigerstudien" anbieten. Wer ein fachlich in Frage kommendes Studium bereits abgeschlossen hat und mindestens 3.000 Stunden Berufspraxis vorweisen kann, kann durch ein neues Masterstudium ein Unterrichtsfach eines Lehramtsstudium absolvieren. So soll ein Quereinstieg in den Lehrerberuf erleichtert werden. Die ersten Hochschulen starten ihre Angebote im Sommersemester 2018, Eignungsprüfungen finden bereits im Wintersemester statt.

Neue Version der Studenberechtigungsprüfung

Apropos Semester: Das Studienjahr besteht künftig lediglich aus dem Wintersemester und dem Sommersemester. Die lehrveranstaltungsfreie Zeit wird nun zum Teil des jeweiligen Semesters. Neu gestaltet wird auch die Studienberechtigungsprüfung: Diese bietet die Möglichkeit, für eine bestimmte Studienrichtungsgruppe ohne Ablegen der Matura zugelassen zu werden, berechtigt aber nur zum Besuch einer Studienrichtung, die in dieser Gruppe aufgelistet ist. Ab sofort wird die Zahl der Studienrichtungsgruppen von 16 auf zehn reduziert. Außerdem dürfen Fachhochschulen (FH) die Prüfung künftig selbst durchführen.

Für neuzugelassene Studenten gibt es außerdem ein neues Matrikelnummernsystem: Sie bekommen acht- statt wie bisher siebenstellige Nummern. Diese beginnen nicht mehr mit dem Jahr der Einschreibung, sondern je nach Art der Hochschule: Uni-Studenten sind an einer eins, zwei oder drei am Anfang erkennbar, Studenten einer Pädagogischen Hochschule (PH) an einer vier. FH und Privatunis sollen bis 2020 eingebunden werden. Die Matrikelnummern der bereits inskribierten Studenten wurden schon im vergangenen Sommersemester umgestellt (mit einer Null am Anfang).

Unis können ausschließen

Umgekehrt können Studenten künftig vom Studium ausgeschlossen werden, wenn sie andere Universitätsangehörige oder Dritte dauerhaft oder schwer gefährden. Die Details dazu müssen die Unis in ihren Satzungen festlegen. Mit einer Kaution sollen künftig außerdem zwielichtige Zulassungsanträge unterbunden werden: Bei Zweifel an der Echtheit von Urkunden kann im Zulassungsverfahren vom Rektorat zur Bezahlung eines Sachverständigen eine Kaution bis zu 500 Euro eingehoben werden. Damit soll das Geschäftsmodell von Agenturen, die eine Vielzahl von Zulassungsanträgen mit zweifelhaften Urkunden einbringen, unterbunden werden, hieß es aus dem Wissenschaftsministerium. Sollte sich herausstellen, dass die Urkunden echt und richtig sind, wird die Kaution rückerstattet. (APA, 25.9.2017)