Wien – Der Nationalratswahlkampf bringt nun einen neuen Anlauf für einen staatlichen Mindestunterhalt. Nach einem Vorstoß der Liste Pilz sprachen sich alle fünf Parlamentsfraktionen für entsprechende Verbesserungen für armutsgefährdete Alleinerzieherinnen und ihre Kinder aus.

Listengründer Peter Pilz hatte in der "Elefantenrunde" auf Puls 4 am Sonntagabend die Forderung seiner Kandidatin Maria Stern, Obfrau des Forums Kindesunterhalt, platziert und eine staatliche Garantie für einen ausreichenden Unterhalt gefordert. Auf die Frage, ob der Staat für Alleinerzieherinnen einspringen und den Unterhalt übernehmen sollte, antworteten schließlich alle sechs Spitzenkandidaten mit Ja.

Pilz fordert 250 Euro pro Kind und Monat

Pilz kündigte nun gegenüber der APA einen Entschließungsantrag in der nächsten Nationalratssitzung an, wonach es pro Kind monatlich mindestens 250 Euro Unterhalt geben soll. Damit rette man 50.000 Frauen und 70.000 Kinder aus der Armutsfalle, so Pilz. Ein solcher Entschließungsantrag ist allerdings unverbindlich und de facto nur ein Appell an die Regierung – Pilz sieht darin aber "eine geltende Verpflichtung". Überhaupt wünscht er sich bei der nächsten "Elefantenrunde" auf ATV Ende dieser Woche die Unterschriften aller Spitzenkandidaten unter einen eigenen "Pakt gegen Armut" für Alleinerzieherinnen und Kinder.

Applaus für seinen Vorstoß erntete Pilz Sonntagabend sogleich von Kanzler Christian Kern (SPÖ), der auf ebendiese Forderung in seinem Wahlprogramm erinnerte: "Gratulation, gut gemacht!" Pilz habe eine "Spontanläuterung beim einen oder anderen Kollegen herbeigeführt", frohlockte Kern wohl mit Blick auf ÖVP-Chef Sebastian Kurz und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache.

ÖVP will zur Zusage stehen

Wie die Sache parlamentarisch tatsächlich aufgegriffen wird, wird sich zeigen. Aus der ÖVP hieß es, man stehe zu der Zusage, wie sie am Sonntag getätigt wurde. Weitere Details wollte man nicht kommentieren. Auch die Freiheitlichen sind "in der Sache prinzipiell dafür", wollen sich aber noch anschauen, was genau auf den Tisch kommt. Die Grünen betonten ebenfalls, dass sie Pilz' Antrag nicht kennen, sind aber grundsätzlich offen, treiben sie doch seit Jahren einen existenzsichernden Unterhalt für Kinder voran.

Die SPÖ will jedenfalls die Gunst der Stunde für ihre langjährige Forderung nutzen und am liebsten überhaupt gleich Nägel mit Köpfen machen. Im Klub arbeitet man denn auch bereits an einem Gesetzesantrag für eine "Unterhaltsgarantie", den man dann mit den anderen Fraktionen besprechen will.

Rendi-Wagner: "Werden sehen, ob das ein leeres Versprechen war"

Frauenministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) zeigt sich "überrascht" ob der Zustimmung von Kurz zur Unterhaltsgarantie. Die Weiterentwicklung des Unterhaltsvorschussgesetzes stehe auch im Regierungsprogramm, betont Rendi-Wagner – "für uns besteht kein Grund, das nicht noch vor der Wahl zu beschließen", sagt die Ministerin zum STANDARD.

Das Schließen der Lücke für die Unterhaltsgarantie "wäre ein notwendiger und wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Armut von Frauen und Kindern". Die SPÖ werde jedenfalls "die ÖVP in den nächsten Wochen daran erinnern und wir werden sehen, ob das ein leeres Versprechen war", sagt Rendi-Wagner.

Gericht entscheidet über Höhe der Alimente

Grundsätzlich ist die Unterhaltshöhe eine Einzelfallentscheidung, die vom zuständigen Gericht im Zuge eines Unterhaltsverfahrens oder eines Scheidungsverfahrens getroffen wird. Was es derzeit schon gibt, ist ein Unterhaltsvorschuss: Kann der Unterhaltspflichtige (in der Regel der Vater) nicht zahlen, springt der Staat ein und versucht dann, sich das Geld zurückzuholen. Das Problem: Der Vorschuss leitet sich vom zugewiesenen Unterhaltstitel ab, und der kann je nach Verdienst des Vaters eben auch sehr gering sein, erklärt Sonja Ablinger vom Österreichischen Frauenring.

Ein Mindestunterhalt, der sich zumindest am Regelbedarfssatz orientiert, steht deshalb schon lange auf der Wunschliste des Frauenrings. Ablinger merkt dazu an, dass auch die Regelbedarfssätze erneuert werden müssten und es eine aktuelle Analyse brauche, wie viel Kinder kosten – denn aktuell basiere die Festsetzung auf einer Spezialauswertung der Konsumerhebung aus dem Jahr 1964. (APA, red, 25.9.2017)