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Wer ein gesperrtes iPhone findet, darf dieses auch nach Ende der Fundfrist nicht entsperren lassen.

Foto: Reuters/Kato

Wer einen Gegenstand auf der Straße findet und das ordnungsgemäß meldet, wird nach einiger Zeit zum Besitzer des Objekts. Nämlich dann, wenn der Eigentümer nicht ausfindig gemacht werden kann. In Österreich beträgt die Frist ein Jahr, in Deutschland sechs Monate. Dort ist nun ein kurioser Fall bekannt geworden: Ein Mann hatte in München ein gesperrtes iPhone entdeckt, das nach sechs Monaten in seinen Besitz überging. Trotzdem muss das Gerät gesperrt bleiben.

Rechtskräftig

Das entschied nun rechtskräftig das Amtsgericht München, wie die Anwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke auf ihrer Webseite dokumentiert. Der Apple Support hatte dem Finder das Entsperren des Geräts verweigert. Das Amtsgericht München entschied nun, dass der Zugriff auf das Mobiltelefon nicht erzwungen werden kann. Denn der Mann habe ein gesperrtes iPhone gefunden, als Finder besitze er daher nun ein gesperrtes Gerät

Datenschutz

Dazu kommt erschwerend, dass noch unklar sei, unter welchen Umständen das iPhone verloren gegangen sei. Die Daten des unbekannten (früheren) Besitzers müssten weiterhin geschützt werden. Manchmal ist also auch ein Fund im Wert von hunderten Euro de facto wertlos. (red, 27.9.2017)