Beschweren dürfen sich Pflegeheimbewohner bei den Heimbetreibern nur in Wien, Niederösterreich, dem Burgenland, der Steiermark und Kärnten – in der anderen Bundesländern nicht, kritisiert Volksanwalt Günther Kräuter.

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Wien – Laut dem für Pflegeheime zuständigen Volksanwalt Günther Kräuter unterstreichen "Verbrechen gegen die Menschenwürde" dementer und seniler Patienten, wie sie in einer Einrichtung im niederösterreichischen Kirchstetten stattgefunden haben sollen, mit Nachdruck "die Notwendigkeit funktionierender Gewaltprävention" in derlei Einrichtungen. Das Um und Auf sei Kommunikation, von der Pflegeheimleitung mit dem Personal und mit den Patienten.

"Die Kommunikation mit Demenzkranken ist schwierig, kann aber erlernt werden", sagt Kräuter, der am Mittwoch in der Volksanwaltschaft ein entsprechendes Seminar mit internationalen Experten abhält, zum STANDARD. Um Gewaltausübung an Menschen zu erkennen, die sich selber nur schwer artikulieren können, müssten Anzeichen unbedingt ernst genommen werden. "Medikation, Sturzprotokoll, Befindlichkeit" seien hier wichtige Hinweise.

"Crosschecks" bei Verdacht

In Verdachtsfällen müsse es unbedingt "Crosschecks", also Nachfolgeüberprüfungen, geben. Laut einer informierten Quelle gab es im Kirchstettener Fall vor der Anzeigenerhebung immer wieder einschlägige Beobachtungen anderer Mitarbeiter. Bei den in dem Fall Verdächtigten gilt die Unschuldsvermutung.

Insgesamt bestehe im Pflegeheimbereich in Österreich "ein Strukturproblem", sagt Kräuter. So existierten in jedem Bundesland andere Vorgaben, was für die Patienten zu "Riesenungerechtigkeiten" führe. Das Recht von Pflegeheimbewohnern auf Beschwerde gibt es zum Beispiel nur in fünf Bundesländern: Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Kärnten. In den anderen nicht.

Eingeschränkte Rechte der Heimbewohner

Das Recht der Bewohner auf Mahlzeiten und Ruhezeiten, die den üblichen Lebensgewohnheiten entsprechen, ist nur in Wien, dem Burgenland, der Steiermark, Salzburg und Kärnten festgeschrieben. Das Recht auf Wahrung der Privat- und Intimsphäre auch in Mehrbettzimmern gibt es nur in Wien, Niederösterreich, dem Burgenland, der Steiermark, Tirol und Vorarlberg. Hier müsse es eine Vereinheitlichung geben.

Ausdruck der Strukturprobleme ist laut dem Volksanwalt auch der Personal- und vielfach auch Ausstattungsmangel in staatlichen wie privaten Pflegeheimen, den die Kommissionen der Volksanwaltschaft bei Besuchen im Rahmen der präventiven Menschenrechtskontrolle häufig feststellen. "Hochmotivierte" Mitarbeiter" würden demotiviert und ins Burnout getrieben, wenn sie – wie in manchen Einrichtungen – "um vier Uhr morgens anfangen müssen, die Heimbewohner zu wecken, um mit dem Waschen aller fertig zu werden".

107 Prozent mehr Hochbetagte bis bis 2040

Außerdem müsse das Personal besser qualifiziert und besser bezahlt werden, fordert Kräuter. Das sei eine "wichtige Zukunftsinvestition". Laut Prognosen wird in Österreich die Bevölkerungsgruppe der hochbetagten über 85-Jährigen, die den höchsten Pflegebedarf haben, von 2015 insgesamt 216.365 Personen bis 2040 um 107 Prozent auf 448.805 steigen. (Irene Brickner, 27.9.2017)