Wien – Ein 55-jähriger Wiener, der sich über Jahre hinweg an seinem Neffen vergangen hat, ist am Mittwoch am Landesgericht zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte den Buben zwischen dessen sechstem und 14. Lebensjahr wöchentlich missbraucht. Der mittlerweile 25 Jahre alte Betroffene erstattete im April Anzeige, nachdem er sich seinem Freund anvertraut hatte.

Der Angeklagte hatte zu Beginn der Verhandlung die Anschuldigungen noch vehement bestritten. Er könne sich die Vorwürfe nicht erklären: "Ich find' das eigentlich sehr schad', was der da mit mir macht." Nach der Befragung des Neffen, während der die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, änderte der 55-Jährige nach Rücksprache mit Verteidigerin Heike Sporn seine Verantwortung und legte ein Geständnis ab: "Meine Anwältin hat mir ins Gewissen geredet. Ich gebe zu, dass ich mich so aufg'führt hab'. Es tut mir leid."

Der Neffe, dem die zahllosen Übergriffe in seiner Kindheit und Jugend schwer zu schaffen machen, hatte über seine Anwältin Barbara Steiner 15.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend gemacht. Der Angeklagte erkannte diese Forderung an. Der Neffe bekam am Ende diese Summe und darüber hinaus die Feststellung zugesprochen, dass der Onkel auch für allfällige Folgeschäden haftet.

Richter erkennt "Fehlschaltung"

Richter Christoph Bauer bescheinigte dem Angeklagten in der Urteilsbegründung eine "grundsätzliche Fehlschaltung". Nachdem eine Halbschwester des Mannes von der Anzeige des Neffen erfahren hatte, brach die Frau ihr jahrzehntelanges Schweigen. Sie offenbarte, dass sich der zehn Jahre ältere Bruder in ihrer Kindheit auch an ihr vergangen hatte. Sie war fünf, als sie erstmals geschlechtliche Handlungen über sich ergehen lassen musste.

Obwohl diese Fakten strafrechtlich verjährt sind, stand die Frau ihrem Neffen bei und sagte nun ebenfalls als Zeugin aus. Sie habe einen "wesentlichen Beitrag zur Wahrheitsfindung geleistet", stellte der Richter fest. Bei der an sich bereits "außerordentlich glaubwürdigen" Aussage des Neffen habe dessen Tante zusätzlich deutlich gemacht, "dass die Vorwürfe nicht aus der Welt geholt sind". Es zeigten sich nämlich Parallelen – beide Betroffenen dürfte der Täter zunächst mit Geschenken und dann mit Drohungen gefügig gemacht haben.

Der Neffe leidet laut einer ärztlichen Bescheinigung an einer posttraumatischen Belastungsstörung, depressiven Verstimmungen und fallweise auftretenden Anpassungsstörungen. Er befindet sich seit mehr als einem Jahr in Therapie und ist auf Medikamente angewiesen, um seinen Alltag zu bewältigen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der 55-Jährige erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Erklärungsbedarf hat der Mann jedenfalls gegenüber seiner Ehefrau, die die Verhandlung als Zuhörerin mitverfolge. Als er sein spätes Geständnis ablegte, verließ die davon offensichtlich gleichermaßen überraschte wie konsternierte Frau mit den Worten "Mir ist schlecht, ich muss raus" den Gerichtssaal.

Im selben Bett geschlafen

Der Neffe des Mannes hatte bereits eine schwierige frühe Kindheit hinter sich, als die ersten sexuellen Übergriffe stattfanden. Seine Mutter war mit dem Buben überfordert, daher wurde dieser schon kurz nach der Geburt den Großeltern übergeben und von diesen aufgezogen. Im selben Haushalt, der von der dominanten Großmutter geprägt war – sie soll den Neffen immer wieder mit einem Kochlöffel geschlagen haben –, lebte auch der Onkel des Buben.

Nach dem Tod des Großvaters entwickelte sich zwischen Onkel und Neffe ein enges Verhältnis – sie schliefen im selben Bett, und das bis ins Jahr 2006, als der Onkel auszog, weil er über das Internet eine Frau kennengelernt hatte, die er später heiratete. Beim Auszug war der Neffe 14.

Bis dahin soll sich der Onkel wöchentlich an ihm vergriffen haben und Oralsex praktiziert haben. Der Angeklagte hatte das in der Verhandlung zunächst bestritten. Der Neffe sei schon im Kindergarten "verhaltensauffällig" und ein "Problemkind" gewesen. Nach dem Tod des Großvaters – der damals Sechsjährige fand die Leiche – habe der Bub unter Panikattacken gelitten und nicht mehr allein schlafen wollen. Immer wieder sei er in sein Zimmer gekommen und habe sich zu ihm ins Bett gelegt, schilderte der 55-Jährige. (APA, 27.9.2017)