Grenzkontrollen in Nickelsdorf. Eine weitere Verlängerung derselben ist nicht mehr möglich.

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Im Wahlkampf in Österreich und Deutschland war und ist das Thema der Grenzkontrollen als eine der Maßnahmen, um die illegale Migration zurückzudrängen, eines der ganz großen Themen. Mitten hinein in diese Debatte präsentierte die EU-Kommission am Mittwoch ihre Vorschläge für eine umfangreiche Reform des Schengensystems, das den Umgang mit dem EU-Grenzregime nach innen und außen regelt.

Innenkommissar Dimitris Avramopoulos machte dazu zweierlei deutlich: Die Kommission habe verstanden, dass die Schengenregeln angesichts der neuen Sicherheitsbedrohungen – etwa durch islamistischen Terror – nicht mehr ausreichen. Sie sei daher bereit, für solch außergewöhnliche Gefahren die Möglichkeiten der Kontrollen von Binnengrenzen durch einzelne Länder zu erweitern, sagte er. Bei aktueller Terrorgefahr sollen Staaten nicht nur sechs Monate, sondern ein Jahr lang ihre Grenzen dichtmachen können, mit einer Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre.

Aber: Gleichzeitig müssten jene Staaten, die vor zwei Jahren ihre Grenzen zu kontrollieren begannen, weil sie sich durch die Bewegung hunderttausender Migranten über Griechenland und die Balkanroute nach Norden bedroht sahen, diese Praxis wieder beenden. Dazu gehören neben Österreich auch Deutschland und Dänemark. Sie hatten die vorübergehenden Grenzkontrollen in Brüssel aufgrund "außergewöhnlicher Umstände" nach Artikel 29 Schengen beantragt, ganz konkret deshalb, weil die EU-Außengrenze in Griechenland nicht gesichert war.

Keine große Flüchtlingsbewegung mehr

Die Verträge sehen für solche Fälle eine maximale Frist von zwei Jahren vor, in denen Grenzkontrollen stattfinden können. Sie läuft Mitte November aus. Neben den genannten Ländern führen auch Frankreich (wegen Terrors) und Norwegen (als Mitglied des Schengenraums) Grenzkontrollen zu EU-Nachbarländern durch. Die Kommission sieht die Gründe, die zu der Ausnahme geführt hatten, nicht mehr als gegeben an. Seit März dieses Jahres kamen pro Tag im Schnitt nur noch 78 Flüchtlinge in Griechenland an.

Wollen Österreich oder Deutschland also weiters Grenzkontrollen durchführen, so müssen sie sich dafür andere Begründungen einfallen lassen. Die Kommission wies darauf hin, dass eine Bedrohung der inneren Sicherheit ein solcher Grund sein könnte. Allerdings geht das nicht so einfach.

Risikoabschätzung der EU

Die Regierungen müssen genau begründen, worin die Gefährdung besteht. Die Kommission nähme nach reformierten Schengenregeln eine Risikoabschätzung vor, und die ausnahmsweise durchgeführten Grenzkontrollen müssen dann im Rat der Innenminister erst einmal genehmigt werden. Auch müssen Nachbarländer ihr Einverständnis dazu geben.

In der Kommission weist man aber darauf hin, dass echte Grenzkontrollen aber ohnehin nur das letzte Mittel sein sollen. Sie empfiehlt daher, verstärkt auf Polizeikontrollen im grenznahen Raum zu setzen (Schleierfahndung), wie sie in bestehenden Regeln bereits vorgesehen sind.

Avramopoulos machte auch Vorschläge zur Migrationspolitik, insbesondere zur Neuansiedlung von Flüchtlingen direkt aus Krisengebieten, um Schlepperei und illegale Grenzübertritte von Migranten zu vermindern. So sollen bis 2019 50.000 Flüchtlinge legal in die Union kommen können. Die Aufteilung auf die Mitgliedstaaten soll jedoch auf freiwilliger Basis erfolgen – anders als beim Programm der Umsiedlung von Flüchtlingen aus Griechenland und Italien. Avramopoulos kündigte auch an, die zwangsweise Rückführung von Migranten ohne Aufenthaltsrecht vorantreiben zu wollen. (Thomas Mayer aus Brüssel, 27.9.2017)