Zu den Unregelmäßigkeiten war es bei der Bürgermeisterstichwahl 2015 gekommen.

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Bregenz/Innsbruck – Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat die Nichtigkeitsberufung und Beschwerde gegen den erstinstanzlichen Freispruch eines Angestellten der Stadt Hohenems wegen Amtsmissbrauchs in der sogenannten Wahlkartenaffäre nicht ausgeführt. Der Freispruch ist damit rechtskräftig, berichteten die "Vorarlberger Nachrichten" unter Berufung auf den Anwalt des 59-Jährigen.

Der Beamte hatte bei der Bürgermeister-Stichwahl 2015 in Hohenems unrechtmäßig Wahlkarten ausgestellt und ausgegeben, was er beim Prozess im Mai am Landesgericht Feldkirch auch zugab. Seine Vorgehensweise rechtfertigte der Stadtangestellte mit einer "lockeren Gesetzesauslegung". Dass er Wahlkarten nur auf persönlichen Antrag hätte ausstellen dürfen, sei ihm nicht bekannt gewesen. Das Gericht konnte keinen Schädigungsvorsatz erkennen und sprach den Mann frei. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin Berufung beim Oberlandesgericht Innsbruck ein.

Offen ist nun noch der Prozess gegen eine Gemeindebedienstete wegen Missbrauchs der Amtsgewalt sowie gegen den ÖVP-Wahlkampfleiter und zwei Wahlhelfer wegen der Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt rund um die Bürgermeisterstichwahl in Bludenz. Es gibt noch keinen Termin. (APA, 28.9.2017)