Bregenz – Der Fall des 14-jährigen Schülers, der vergangenen Sonntag seinen Vater erstochen und die Mutter durch Stiche mit einem Küchenmesser verletzt hat, stellt die Vorarlberger Behörden vor bisher nicht dagewesene Fragestellungen. Weder der Strafvollzug noch die Psychiatrie sind auf Jugendliche, die Tötungsdelikte begangen haben, eingerichtet.

Vorerst wurde der 14-Jährige in das Landeskrankenhaus Rankweil gebracht. Dort wird er von einer Jugendpsychiaterin betreut. Doch weder die Kinder- und Jugendpsychiatrie noch die forensische Psychiatrie, wo psychisch kranke Straftäter untergebracht werden, sind in Rankweil auf jugendliche Täter eingerichtet.

Die forensische Abteilung verfüge über sechs Betten für Erwachsene, sagt der ärztliche Leiter des Krankenhauses, Jan Di Pauli. Der Fall stelle das Krankenhaus vor eine völlig neue Situation, ein Tötungsdelikt durch einen 14-Jährigen sei in Vorarlberg noch nie vorgekommen. Untergebracht habe man den Jugendlichen in einem Einzelzimmer, "das zufällig gerade frei wurde". Für eine langfristige Unterbringung sei die forensische Psychiatrie nicht geeignet, sagt Di Pauli.

Junge Straftäter kommen nach Gerasdorf

In Österreich gibt es eine einzige Justizanstalt, die auf Jugendliche spezialisiert ist, die Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf in Niederösterreich. Dort können 122 männliche Jugendliche ihre Freiheitsstrafe absitzen. Nach Gerasdorf kommt, wer zu einer Haftstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde.

Aktuell sind 87 Jugendliche aus ganz Österreich dort im Vollzug. Die jungen Straftäter können dort Hauptschul- oder Sonderschulabschluss machen, 13 Lehrberufe können erlernt werden, eine Berufsschule steht zur Verfügung, auch eine Vorbereitung auf die Matura ist möglich.

Vor der Haftentlassung werden die Jugendlichen einige Monate in einer Justizanstalt in der Nähe ihres Wohnorts auf die Entlassung vorbereitet. Eine generelle Unterbringung in der Nähe des Wohnorts wäre für die Jugendlichen natürlich besser, sind sich Juristen und Psychologen einig. "Dadurch könnte der Kontakt zu Familie und sozialem Umfeld gehalten werden", sagt Di Pauli.

Für eine Konzentration auf eine Einrichtung spricht der wirtschaftliche Aspekt. Man müsste sonst beispielsweise in jeder Justizanstalt Ausbildungsstätten einrichten, "deren Auslastung wäre nicht gegeben", sagt Thomas Binder, Sprecher der Justizanstalt Gerasdorf. (Jutta Berger, 28.9.2017)