Hans Peter Doskozil und Guy Parmelin schließen eine Lücke.

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Wals-Siezenheim/Wien – Der Schweizer Verteidigungsminister Guy Parmelin und sein österreichischer Amtskollege Hans Peter Doskozil (SPÖ) haben heute, Donnerstag, in Salzburg mit der Unterzeichnung eines Staatsvertrags eine Sicherheitslücke bei der Überwachung des Luftraums geschlossen.

Das Luftpolizeiabkommen mit dem Titel "Nacheile" ermöglicht beiden Ländern die Verfolgung eines verdächtigen Luftfahrzeugs über die jeweilige Staatsgrenze hinaus. Das war bisher nicht möglich. "Bisher konnten wir verdächtige Flugzeuge nur bis zur Landesgrenze begleiten. Dann musste abgedreht werden", erläuterte Parmelin bei einem Pressegespräch: "Das konnte dazu führen, dass eine Situation einige Minuten unkontrolliert war." Der Staatsvertrag sieht außerdem einen noch stärkeren Austausch von Daten und Informationen zwischen den beiden Ländern vor, der grundsätzlich auch bisher schon möglich war.

"Neue Qualität"

Als "Schritt in eine neue Qualität der aktiven Luftraumüberwachung" bezeichnete Doskozil das Abkommen. Er stellte klar, dass der Staatsvertrag die Neutralität wahre. Aufgaben der militärischen Landesverteidigung sowie Befugnisse zum Einsatz von Waffen würden damit nicht erteilt.

Während die Schweiz ähnliche Luftpolizeiabkommen bereits mit Deutschland, Italien und Frankreich abgeschlossen hat, ist es für Österreich der erste Staatsvertrag mit diesen weitgehenden Befugnissen. Man werde nun prüfen, ob solche Abkommen auch mit anderen Nachbarländern sinnvoll seien, um Sicherheitslücken in der Luftraumüberwachung zu schließen, sagte Doskozil. Erster Ansprechpartner dafür ist für ihn Deutschland.

Die Luftstreitkräfte des Bundesheeres überwachen den österreichischen Luftraum rund um die Uhr. Rund 60 Mal pro Jahr steigen die Abfangjäger für einen Einsatzflug auf. Zur Sicherung des Luftraums stehen neben den Überwachungsflugzeugen für den Bedarfsfall auch bodengestützte Systeme der Fliegerabwehrtruppe zur Verfügung. Überwacht wird mit vernetzten Radarsystemen, die ihre Daten in eine Einsatzzentrale weiterleiten. (APA, 28.9.2017)