Wien – Der Prozess gegen Benjamin E. beweist einmal mehr, dass man nicht alles glauben soll, was man im Internet sieht. Der unbescholtene 24-Jährige hat sich bezüglich der Erziehung seines Zwergpinschermischlings Theo nämlich Hundetrainingsvideos angesehen – und auf schwarze Pädagogik gesetzt.

An zwei aufeinanderfolgenden Tagen im April wollen Nachbarn beobachtet haben, wie E. seinen Hund trat und das an der Leine baumelnde Tier gegen die Wand schlug. "Mir wäre es neu, dass ich ihn getreten habe", sagt der schlaksige Brillenträger dazu Richter Harald Kaml

"Ich wollte dem Hund beibringen, dass er erst durch die Tür darf, wenn ich es ihm erlaube", erklärt der Angeklagte weiter. Daher habe er manchmal den Fuß vor den Kopf des Tieres gesetzt, um ihn zu stoppen. Genau so, wie er es in den Lehrfilmen gesehen habe. Das könnten die Zeugen falsch gedeutet haben, mutmaßt er.

Kein Geständnis trotz Videos

"Die haben am zweiten Tag aber sogar ein Video aufgenommen, das wir uns nachher anschauen werden. Wollen Sie vielleicht Ihre Verantwortung noch einmal überdenken?", bietet Kaml dem jungen Mann an. Der sieht keinen Grund dafür.

Zunächst sagt das Nachbarspaar, selbst Hundebesitzer, aus. E. sei generell recht rüde mit Theo und den Hunden seiner Freundin umgegangen, Tritte vor der Eingangstür habe man mehrmals beobachtet. Als die Zeugin beim Gassigehen sah, wie der Angeklagte neuerlich grob wurde, rief sie ihren Freund an, der das Mobiltelefon zückte und die Szenerie im Hof filmte.

Das Werk wird vorgeführt. Zu sehen ist, wie E. dem kleinen Hund gezielt gegen den Kopf tritt und ihn anschreit. "Das tut mir im Herzen weh, wenn ich das sehe", sagt der Angeklagte danach. "Aber ich habe wirklich nicht mit Absicht hingetreten, also dass ich ihm wehtun will", versucht er es.

Hund nun bei der Freundin

Er beteuert auch, gelernt zu haben. "Ich habe den Theo jetzt auch meiner Freundin gegeben und suche einen guten Pflegeplatz für ihn. Dass die Hunde nacheinander bei der Tür hineingehen müssen, mache ich auch nicht mehr. Ich habe das alles eingestellt, wie ich die Anzeige bekommen habe."

Kaml rührt das nicht: Bei einem Strafrahmen bis zu zwei Jahren verhängt er harte sechs Monate bedingt über den Arbeitslosen. Der akzeptiert das, da er aber ohne Verteidiger gekommen ist, hat er automatisch Bedenkzeit, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. (Michael Möseneder, 07.10.2017)