Nur mit 12 zufällig erstellten Worten und Zugang zum jeweiligen Account können die User Zugriff auf die verschlüsselten Daten erhalten.

Grafik: Nextcloud

Wer seine Daten mit einem Cloud-Dienst synchronisiert, muss sich darauf verlassen, dass dieser sorgsam mit den Daten umgeht. Doch auch selbstbetriebene Cloud-Services können durchaus ein Risiko für die Datensicherheit darstellen: Wer physischen Zugriff auf die betreffenden Server hat, kann potentiell auch alle dort liegenden Daten einsehen – allen voran die Server-Betreiber. Dieser Problematik widmet sich nun die freie Cloud-Lösung Nextcloud.

Ende-zu-Ende

In einem Blog-Posting kündigen die Entwickler des Projekts eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Nextcloud an. Es handle sich dabei um das von den eigenen Nutzern am meisten geforderte Feature, betont man die Relevanz.

Konkret bedeutet dies, dass die Nextcloud-User künftig einzelne Dateien oder auch ganze Verzeichnisse so verschlüsseln können, dass sie auch vom Server-Betreiber nicht gelesen werden können. Dafür wird von der Software eine Schlüsselpaar für jeden User erstellt, das mit einer Merkphrase kombiniert wird. Diese Phrase ist dann nötig, um auf weiteren Geräten den Zugriff auf den Schlüssel – und damit die dadurch geschützten Dateien – zu ermöglichen.

Ausblick

Aktuell versteht sich all das derzeit noch als "Technology Preview", und zwar eine, die auch noch einigen Einschränkungen unterliegt. So muss die aktuellste Version des Servers (12.0.3) manuell installiert werden, man wolle hier keine falschen Erwartungen erzeugen, heißt es dazu. Zudem funktioniert die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung derzeit nur mit der Android-App, Support für den Desktop-Client und iOS sollen aber folgen. Und auch unter Android muss man sich derzeit noch für das Testprogramm anmelden.

Verfügbarkeit

Weitere Details zur technischen Implementation führt Nextcloud auf einer eigene Seite aus. Der aktuelle Plan sieht vor, dass dieses Feature mit der nächsten Major Release – Nextcloud 13 – dann für alle Nutzer von Haus aus verfügbar sein soll. (apo, 1.10.2017)