Markus Mattersberger, MMSc MBA.Präsident Lebenswelt Heim, Bundesverband der Alten- und Pflegeheime Österreichs. (Lebenswelt Heim/Foto Wilke)

Während zuletzt eine Diskussion zwischen Strafrechtsexperten und Patienten- und Pflegeanwälten über die gesetzliche Verankerung eines vorübergehenden Berufsverbotes und einer Verständigungspflicht in derart gravierenden Verdachtsfällen wie in der Causa Pflegeheim in Kirchstetten entbrannt ist, wurde jene Wiener personalverantwortliche Führungskraft gekündigt, die unwissentlich zwei der verdächtigen PflegerInnen im April dieses Jahres in einem Wiener Pflegeheim eingestellt hat. Lebenswelt Heim, der Bundesverband der Alten- und Pflegeheime stellt sich nun hinter die Wiener Führungskraft.

„Die Causa Pflegeheim Kirchstetten erschüttert auch uns und muss lückenlos aufgeklärt werden“, so Markus Mattersberger, Präsident des Bundesverbandes der Alten- und Pflegeheime Österreichs. Ob und wie durch eine entsprechende Qualitätssicherung solch unfassbare und erschütternde Verbrechen in Pflegeeinrichtungen in Zukunft weitgehend verhindert werden könnten, gelte es zu klären. Ebenso dürfe es jedoch nicht zu ungerechtfertigten Kündigungen kommen, bloß um „rasch irgendwelche Handlungen zu setzen“ oder „um mit diesem Pflegeskandal nur ja nicht in Berührung zu kommen“, betont Mattersberger.  

Die Führungskraft habe im April dieses Jahres zwei Personen aus dem Haus der Barmherzigkeit eingestellt. „Es ist unwahrscheinlich und nicht davon auszugehen, dass diese von sich aus angegeben haben, dass gegen sie ermittelt wird. Von Gesetzes wegen dürfen auch Arbeitszeugnissen keine negativen Formulierungen enthalten, es sei denn, es wurden gerichtlich Straftaten im Zusammenhang mit der eigenen Stelle gerichtlich nachgewiesen (bis heute gibt es jedoch keine Verurteilungen), da negative Dienstzeugnisse ein schlechtes Licht auf Mitarbeitende werfen und ihnen die Jobsuche erheblich erschweren könnten. Häufig werden daher lediglich Dienstzeitbestätigungen ausgestellt, aus denen nichts herauszulesen ist. Und niemand kann in andere Menschen wirklich hineinsehen“, stellt sich Mattersberger hinter die personalverantwortliche Führungskraft.

Die Staatsanwaltschaft erklärte zuletzt, dass sie nur dann jemanden vom Verdacht eines Vergehens verständigen dürfe, wenn sie dazu gesetzlich ermächtigt sei, diese gesetzliche Grundlage fehle in diesem Fall. Auch beschloss das Gericht die Enthaftung der beiden Pflegekräfte, für die die Staatsanwaltschaft zuletzt U-Haft beantragt hatte. „Während die Gerichte in der Causa Pflegeheim Kirchstetten noch zu keinem Ergebnis gekommen sind, trennt man sich in Wien von einer personalverantwortlichen Führungskraft, in deren Haus keinerlei Missstände festgestellt worden sind“, kritisiert Mattersberger und fordert Augenmaß und Besonnenheit in der Entscheidung.  

Sehr positiv steht der Bundesverband die vom Leiter der Sektion Strafrecht im Justizministerium sowie von Patienten- und Pflegeanwälten zuletzt angedachten vorübergehenden Berufsverbote und einer Verständigungspflicht gegenüber, wenn in derart gravierenden Fällen ermittelt wird – ähnlich wie es das etwa bei Ärzten bereits gibt. „Es braucht eine Absicherung für Heimbewohnerinnen und -bewohner, dass sich derartiges nicht wiederholt“, so Mattersberger. 

Über Lebenswelt Heim

Lebenswelt Heim, der Bundesverband der Alten- und Pflegeheime Österreichs, ist ein gemeinnütziger Verein und verbindet seit 1994 unter seinem Dach ca. 850 LeiterInnen von Alten- und Pflegeheimen mit insgesamt rund 42.000 MitarbeiterInnen. Auf europäischer Ebene ist Lebenswelt Heim Mitglied der European Association for Directors of Residential Care Homes for the Elderly (E.D.E.). Lebenswelt Heim ist Partner von „Alt sein und gut leben 2050“. 

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