Die Übertragung der Bank-Austria-Pensionsansprüche ins ASVG-System erweist sich als holpriger Weg.

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Wien – Am Mittwoch steht beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Verhandlungsrunde an, bei der es für die Republik und somit den Steuerzahler um viel Geld geht. Es geht um ein Sondergesetz, mit dem die Bank Austria gezwungen wurde, für die Übertragung von Pensionsansprüchen ins staatliche ASVG-System viel mehr hinzublättern, als ursprünglich geplant. Das Gesetz wurde 2016 beschlossen, nachdem massive Kritik laut geworden war, die Unicredit-Tochter saniere sich auf Kosten der Allgemeinheit.

Jetzt droht die damals beschlossene Regelung zu kippen, denn: Das Bundesverwaltungsgericht hält die Maßnahme für verfassungswidrig. Statt der bis damals geltenden Höhe von sieben Prozent der Berechnungsgrundlage für derartige Übertragungen von der betrieblichen in die staatliche Vorsorge wurde der Beitrag auf 22,8 Prozent hochgeschnellt. 790 Millionen Euro "Mitgift" für die Abtretung der Pensionsansprüche wurden der Bank abverlangt. Das Verwaltungsgericht sieht darin eine einseitige Belastung des Instituts, die als gleichheitswidrig erachtet wird. Der VfGH wird in seiner Herbstsession über die Angelegenheit befinden.

Tiefe Spuren im Budget

Die Causa ist von ihrem Volumen derart gewichtig, dass sie tiefe Spuren im Budget hinterlässt. Mit der Überweisung des Betrags an die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hatte sich der Budgetzuschuss in ebendieser Größenordnung verringert.

Nachdem die Bank Austria Beschwerde gegen jeden der 3028 Bescheide der Pensionsversicherung erhoben hatte, musste die PVA das Geld vorläufig refundieren, womit der Sondereffekt im öffentlichen Haushalt wieder neutralisiert wurde.

Bereits einen Tag davor, am Dienstag, geht es am Höchstgericht um eine andere brisante Causa: die regelmäßig hohen Geldstrafen, die die Finanzmarktaufsicht (FMA) bei Verstößen gegen Banken und andere Dienstleister im Finanzwesen verhängt. Auch mit diesem Fall hat sich das Bundesverwaltungsgericht befasst.

Es hält Strafen, die in manchen Fällen die Millionengrenze überschreiten, für einen "Kernbereich der Strafgerichtsbarkeit". Die Finanzmarktaufsicht verhängt die Geldbußen hingegen als Behörde. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Aufhebung entsprechender Bestimmungen im Bankwesengesetz beantragt.

In den aktuellen Fällen geht es dem Vernehmen nach um die Meinl Bank und Western Union. Die FMA hat Bescheide im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Geldwäscheprävention und gegen Bilanzlegungsverpflichtungen ausgestellt, gegen die Berufung eingelegt wurde. Sollte sich die Ansicht des Verwaltungsgerichts beim VfGH durchsetzen, hätte das in den Augen der FMA weitreichende negative Folgen.

Handicap Zeit

Behördensprecher Klaus Grubelnik befürchtet dann jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen. "Bis ein Gericht entschieden hat, ist die Bank möglicherweise schon pleite", sagt Grubelnik. Damit würde die wesentliche Aufgabe der FMA, durch rasches Eingreifen Schieflagen von Finanzgruppen und damit verbundene, volkswirtschaftlich negative Folgen zu vereiteln, ad absurdum geführt.

Noch einen Punkt führt Grubelnik an: Die Finanzmarktaufsichtsbehörden werden in grenzüberschreitenden, relevanten Fällen von der Europäischen Zentralbank geleitet, die ja auch die Bankenaufsicht zu ihren Kompetenzen zählt. Würde der Verfassungsgerichtshof der Ansicht folgen, dass bei Verstößen die Gerichte am Zug sind, müsste die EZB der Justiz Anweisungen geben.

Das wäre angesichts der Unabhängigkeit der Gerichte undenkbar. Wie dieser Konflikt bei einer Aufhebung der relevanten Bestimmungen gelöst werden kann, lässt sich derzeit nicht sagen. (Andreas Schnauder, 2.10.2017)