Ein 32-jähriger Burgenländer hat sich am Dienstag vor dem Landesgericht Eisenstadt verantworten müssen, weil er mehrere pornografische Bilder und Videos von Minderjährigen mit seinem Smartphone heruntergeladen haben soll. Der Mann zeigte sich geständig. Er wurde nicht rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten und einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt.

20 Fotos und 24 Videos

Der bisher unbescholtene 32-Jährige soll laut Staatsanwaltschaft zwischen Juni 2016 und März 2017 20 Bilder und 24 Videos von Personen deutlich unter 14 Jahren mit seinem iPhone heruntergeladen und gespeichert haben. Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Er habe in den vergangenen zehn Jahren immer wieder online Pornos geschaut. Das habe sich schließlich "aufgeschaukelt".

Ob er nicht gewusst habe, dass dies illegal ist, wollte Richterin Doris Halper-Praunias wissen. Das sei ihm anscheinend in dem Moment nicht bewusst gewesen, antwortete der Angeklagte. Warum er sich so etwas anschaue, obwohl er sich in einer Lebensgemeinschaft befinde, konnte er nicht erklären. "Ich verstehe es selbst nicht", sagte der 32-Jährige.

Der ermittelnde Kriminalbeamte erklärte im Zeugenstand, dass man nach einem Hinweis bei der Hausdurchsuchung auf das iPhone gestoßen sei. Auf anderen Geräten hätte sich kein kinderpornografisches Material befunden.

Bereits in Therapie

Der Verteidiger bat um ein mildes Urteil. Die Zahl der Dateien wäre "eher atypisch" für dieses Delikt, da Konsumenten derartiger Inhalte oft "Zigtausende Dateien" besitzen würden. Sein Mandant befinde sich hingegen an der "Grenze des Auffälligen". Zudem würde sich der Angeklagte bereits in Therapie befinden.

Die Richterin sprach den 32-Jährigen schuldig. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren, sowie einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Das Smartphone wird konfisziert. Sie hoffe, "dass die Strafe genügt, dass so etwas nicht mehr passiert", sagte die Vorsitzende. Die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. (APA, 3.10.2017)