Berlin – Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen Ex-AfD-Chefin Frauke Petry wegen Meineids erhoben. Ihr werde vorgeworfen, im November 2015 vor dem Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtags unter Eid falsch ausgesagt zu haben, teilte die Behörde am Mittwoch mit.

Demnach hat Petry im Zusammenhang mit Spenden der AfD-Landtagskandidaten für den damaligen Wahlkampf gelogen. Mit einer raschen Klageeröffnung sei jedoch nicht zu rechnen, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase. Das Landgericht Dresden müsse zunächst die Aufhebung der Immunität der Bundestagsabgeordneten beantragen. Der neue Bundestag soll erst am 24. Oktober zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten.

Petry ist im AfD-Richtungsstreit unterlegen und mittlerweile aus der Partei ausgetreten. Dem Bundestag gehört sie als Parteilose an. Nur wenige Parteimitglieder sind ihrem Beispiel gefolgt und haben der AfD den Rücken gekehrt. Als erster Bundestagsabgeordneter verließ laut einem "Bild"-Bericht Mario Mieruch die AfD-Fraktion. Spekuliert wird, dass Petry zusammen mit Getreuen eine neue Partei gründen wird.

Schäuble kündigt Vorstoß für Wahlrechtsreform an

Unterdessen will angesichts des aufgeblähten Parlaments mit mehr als 700 Abgeordneten der designierte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble einen Vorstoß zur Wahlrechtsreform starten. "Viele teilen die Kritik, dass der Bundestag zu groß geworden ist", sagte Schäuble der "Bild". Das Wahlrecht könne aber nur gemeinsam geändert werden. "Das wird nicht einfach, aber es muss in der neuen Legislaturperiode einen neuen Versuch geben."

Der scheidende Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte angesichts von "unabsehbaren Größenordnungen" eine Begrenzung auf 630 Abgeordnete gefordert, in der großen Koalition gab es in den vergangenen Jahren aber keine Einigung auf eine Reform. Im neuen Bundestag sitzt die Rekordzahl von 709 Abgeordneten – keine westliche Demokratie hat ein so großes Parlament.

Der Bundestag hat eine Sollgröße von 598 Sitzen, kann sich allerdings durch Überhang- und Ausgleichsmandate vergrößern. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen. Die Überhangmandate werden wiederum durch zusätzliche Sitze für die anderen Parteien ausgeglichen. (APA, AFP, Reuters, 4.10.2017)