Peter Seisenbacher wurde im September in Kiew enthaftet.

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Kiew/Wien – Nachdem Peter Seisenbacher in Kiew im September enthaftet wurde, weil die ihm in Wien vorgeworfenen Sexualdelikte nach dortigem Recht wahrscheinlich verjährt sind, droht ihm nun Ungemach von der ukrainischen Einwanderungsbehörde DMSU. Seisenbacher halte sich bereits länger als erlaubt in der Ukraine auf, erklärte Behördenleiter Maxym Sokoljuk am Mittwoch.

Keinen Asylantrag gestellt

Seisenbacher habe in der Ukraine weder um Asyl angesucht, noch einen Antrag auf einen temporären oder permanenten Aufenthaltstitel gestellt, heißt es in der schriftlichen Erklärung. Laut Gesetz könnten sich Ausländer in diesem Fall in einem Zeitraum von 180 Tagen maximal 90 Tage lang in der Ukraine aufhalten.

"Ausgehend vom Datum seiner Ankunft in der Ukraine hat P. Seisenbacher zum heutigen Tag die vorgesehenen Fristen überzogen", schrieb Sokoljuk. Sobald sein genauer Aufenthaltsort festgestellt werde, würden Maßnahmen im Rahmen der Gesetze ergriffen, erklärte der Behördenleiter. Laut Medienberichten hält sich Seisenbacher seit Dezember in der Ukraine auf.

Laut Artikel 26 des ukrainischen Fremdenrechts können Ausländer und Staatenlose, die gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen, zur Ausreise gezwungen werden. Die zuständige Behörde legt dabei in ihrem Bescheid eine Frist von maximal 30 Tagen fest, innerhalb derer die betreffende Person die Ukraine verlassen muss. Rechtsmittel dagegen sind möglich.

Auslieferung wird von Ministerium geprüft

Parallel dazu läuft die Auslieferungsüberprüfung des ukrainischen Justizministeriums weiter, bestätigte der stellvertretende Justizminister Serhi Petuchow am Dienstag. Sein Ressort habe sich am 14. und 18. September an das österreichische Justizministerium gewandt und um noch genauere Informationen ersucht, um die Schwere der Verbrechen zu qualifizieren, die Seisenbacher vorgeworfen werden. (APA, 4.10.2017)