Lustig und hilfreich: Laut Schätzungen gibt s bis zu 100.000 Drohnen in Österreich.

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Wien – Ob als Spielzeug oder für berufliche Zwecke: Drohnen werden immer beliebter. Das führt dazu, dass diese Flugobjekte immer häufiger im öffentlichen Raum herumfliegen. Doch viele Besitzer "sind sich der Gefahren, die Drohnen mit sich bringen können, nicht bewusst", sagt Doris Wendler, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtischen Versicherung. Beschädigungen an Stromleitungen, Bäumen, Flugzeugen und Gebäuden werden von Drohnen ebenso verursacht wie Verletzungen an Menschen oder Tieren. In einer Umfrage der Wiener Städtischen gaben zehn Prozent an, bereits einen Unfall mit einer Drohne gehabt zu haben, weitere 16 Prozent waren in eine "Beinahe-Unfallsituation" verwickelt.

So kann der Propeller Schnittverletzungen oder Hörschäden verursachen, bei einem Kurzschluss aufgrund defekter Elektronik in trockenen Gebieten droht Brandgefahr. Auch die Zahl der beschädigten Autos ist durch Drohnen angestiegen. Zusätzlich kann es zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten kommen, etwa durch Filmen von Personen.

Große Unwissenheit

Laut Schätzungen der Städtischen gibt es bereits 50.000 bis 100.000 Drohnen in Österreich. Von den Besitzern werden aber oft auch die gesetzlichen Bestimmungen wie Nutzungseinschränkungen, die Bewilligungs- und Versicherungspflicht missachtet. Laut der Umfrage wissen mehr als ein Viertel der Personen über die Genehmigungspflichten nicht Bescheid. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist die Unwissenheit noch größer: Nur 54 Prozent aller bis 29-Jährigen kennen die Regelungen. Die Städtische setzt daher nun auf Aufklärung und bietet auf ihrer Homepage einen Drohnencheck an. Mit wenigen Klicks soll man erfahren, ob für die Drohne, die man besitzt oder die verschenken will, eine Versicherungs- oder Genehmigungspflicht besteht.

Drohnen werden in Klassen eingeteilt: Spielzeuge, Flugmodelle (ohne Kamera) sowie unbemannte Luftfahrzeuge der ersten und zweiten Klasse. Die meisten Hobby- und Freizeitdrohnen im Handel fallen in die Kategorie der unbemannten Luftfahrzeuge der Klasse eins. Prinzipiell gilt: Für alle Drohnen, die nicht als Spielzeug (bis 250 g) definiert sind, besteht Versicherungspflicht und – sobald sie für z. B. Foto- oder Filmflüge verwendet werden – Bewilligungspflicht durch die Austro-Control. (Bettina Pfluger, 8.10.2017)