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Der deutsche Generalbundesanwalt, das Äquivalent zur österreichischen Staatsanwaltschaft, hat seine Ermittlungen in der NSA-Spionageaffäre eingestellt. Es seien "keine belastbaren Hinweise für eine gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete geheimdienstliche Agententätigkeit (...) oder andere Straftaten" gefunden worden, teilte die oberste Ermittlungsbehörde am Donnerstag mit.

Sowohl die staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen als auch die Aufklärung durch den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages hätten keine belastbaren Anhaltspunkte dafür ergeben, dass US- oder britische Nachrichtendienste das deutsche Telekommunikations- und Internetaufkommen "rechtswidrig systematisch und massenhaft" überwachten. Auch in den Enthüllungen durch den ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden fänden sich keine konkreten Hinweise auf "tatsächlich fassbare Spionagehandlungen der NSA in oder gegen Deutschland".

"Kein Aufschluss über tatsächlich durchgeführte Abhörmaßnahmen"

Die von Snowden veröffentlichten Dokumente zur Spionagepraxis der USA lösten 2013 die NSA-Affäre aus. Sie belastete das deutsch-amerikanische Verhältnis massiv. Im Raum stand der Vorwurf des massenhaften Ausspionierens von Telekommunikationsdaten in Deutschland. Auch ein Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel soll abgehört worden sein. Merkel hatte zur angeblichen Ausspähung ihres Mobiltelefons vor dem NSA-Untersuchungsausschuss gesagt, bei Überprüfungen sei "nichts Beweisbares" herausgekommen.

Amerikanische und britische Nachrichtendienste betrieben "wie weltweit alle größeren Nachrichtendienste strategische Fernmeldeaufklärung", erklärte der Generalsbundesanwalt. Die Snowden-Dokumente gäben aber "keinen Aufschluss über konkret beschreibbare, tatsächlich durchgeführte Abhörmaßnahmen". Daher gebe es rechtlich keinen Raum für weitere staatsanwaltschaftliche Untersuchungen. (Reuters, 05.10.2017)