Wien – Das am vergangenen Dienstag am Wiener Landesgericht über einen 19-Jährigen verhängte Urteil, der am heurigen Donauinselfest eine um zwei Jahre ältere Studentin bedrängt haben soll, wird von der Staatsanwaltschaft bekämpft. Die Anklagebehörde hat gegen die Entscheidung des Gerichts – 18 Monate teilbedingt wegen geschlechtlicher Nötigung – Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet.

Man wolle das schriftliche Urteil abwarten, dieses prüfen und allenfalls dagegen Rechtsmittel einbringen, hieß es am Donnerstagnachmittag auf APA-Anfrage bei der Staatsanwaltschaft.

Beim Tanzen umklammert

Die inkriminierten Vorgänge hatten sich am 24. Juni gegen 23.00 Uhr abgespielt. Die Studentin, eine Slowakin, die ein Erasmus-Semester im benachbarten Ausland verbrachte, wollte ihre letzten Tage in Wien genießen. Der 19-jährige Afghane soll sie zunächst beim Tanzen umklammert, zu küssen versucht, gestreichelt und im Intimbereich betastet haben. Als die junge Frau sich losriss und den Bereich vor der Bühne fluchtartig verließ, folgte er ihr. Er soll die junge Frau mit einem Würgegriff gepackt und ins Gebüsch gezogen haben. Beamte der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) bekamen das mit und schritten ein, als er bereits auf der Frau kniete. Ein Beamter zog den Burschen zur Seite und sprach die Festnahme aus.

Ein Schöffensenat wertete das entgegen der Anklage nicht als versuchte Vergewaltigung, sondern als geschlechtliche Nötigung. Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren erschienen dem Gericht 18 Monate angemessen, davon sechs Monate unbedingt. (APA, red, 5.10.2017)