Man hat die Sozialpartner immer wieder eine "Nebenregierung" genannt, aber schon diese Bezeichnung zeugt von einer Unkenntnis der geschriebenen Verfassung. Und von der Realverfassung. Treffender wäre, sie als ein "Nebenparlament" zu bezeichnen – denn tatsächlich wirken Kammern und Gewerkschaften kaum an der Vollziehung von Gesetzen, sehr stark aber an deren Entstehung mit. Manchmal auch an der Verhinderung neuer gesetzlicher Regelungen.

Ja: Sehr oft sind es Vertreter der einen oder anderen Sozialpartnerorganisation, die als Bremser fungieren, wenn etwa Ladenöffnungszeiten liberalisiert werden sollten oder Konkurrenz in der Wirtschaft belebt werden könnte.

Man kann das Reformverweigerung nennen und Stillstand beklagen – wie es derzeit modern ist. Man kann aber auch darauf verweisen, dass der behutsame Zugang zu Reformen letztlich jene Stabilität bedeutet, für die Österreich international gelobt wird: Dass es hierzulande kaum sprunghafte Änderungen in der Politik gibt, das ist den Sozialpartnern zu verdanken. In der Regel haben sie im Gesetzgebungsprozess im Sinne ihrer Mitglieder mitgewirkt – und tragen die Reformen mit, nachdem diese mit guten Argumenten (oft aus den exzellent informierten Kammerzentralen) ausverhandelt sind. Man kann davon abgehen.

Klar: In einer Konfliktdemokratie gibt es raschere Reformen. Der Preis dafür kann aber der soziale Friede sein. (Conrad Seidl, 5.10.2017)