Wien – Gerti Senger und die "Kronen Zeitung" haben gegen den Ehrenkodex der österreichischen Presse verstoßen. Zu diesem Befund kommt der Senat 2 des Presserats nach mehreren Mitteilungen von Lesern. Stein des Anstoßes ist Sengers Kolumne "Fußabstreifer", die sie in ihrer Rubrik "Lust und Liebe" am 13. Juni 2017 veröffentlichte – der STANDARD berichtete.

Der Presserat sieht in dem Beitrag einen "geringfügigen Verstoß gegen den Ehrenkodex, insbesondere gegen dessen Punkte 2 (Genauigkeit) und 7 (Schutz vor Pauschalverunglimpfungen und Diskriminierung)", teilte das Selbstkontrollorgan in einer Aussendung mit. Der Grund: ein "frauenfeindlicher Beigeschmack".

Der Fall

In der Kolumne wird der Fall einer 29-jährigen Polin geschildert, die seit zwei Jahren für einen Pensionisten putzt und kocht. "Von Zeit zu Zeit" müsse sie diesen oral befriedigen. Sie wolle das nicht, habe allerdings Angst, eine so gut bezahlte Arbeit nicht mehr zu finden. Gerti Sengers Antwort lautet im Wesentlichen: "Sie verkaufen auch sich selbst. Würden Sie das weiterhin tun, könnten Sie genauso viel, wenn nicht noch mehr, verdienen". Falls sie das wirklich nicht wolle, müsse sie sich mit weniger Geld begnügen, um ihren Seelenfrieden und ihre Selbstachtung zu retten.

Im Gespräch mit dem STANDARD erklärte Senger nach der Veröffentlichung der Kolumne, dass ihr ein Fehler passiert sei, da sie wesentliche Passagen der Anfrage verkürzt hätte und so aus dem Zusammenhang gerissen habe, was ihr leid tue.

Kein Wort in der "Krone"

Der Presserat begrüße zwar, dass sich Senger "öffentlich entschuldigte und die Entstehungsgeschichte des Beitrags erklärte, er hält es jedoch für wahrscheinlich, dass die Entschuldigung und Klarstellung viele Leserinnen und Leser ihrer Kolumne nicht erreicht hat", heißt es. In der "Kronen Zeitung" gab es nämlich keine Richtigstellung. Und: "Sobald einer Redaktion zur Kenntnis gelangt, dass sie eine falsche Sachverhaltsdarstellung veröffentlicht hat, entspricht eine freiwillige Richtigstellung dem journalistischen Selbstverständnis und Anstand."

Die Kronen Zeitung ist nicht Mitglied des Presserats und verzichtete auf die Möglichkeit, am Verfahren teilzunehmen. (red, 6.10.2017)