Georg Niedermühlbichler bei seinem Rücktritt am 30. September 2017.

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Wien – Eine letzte Funktion für die SPÖ behält Georg Niedermühlbichler noch bis zur Wahl: Der wegen der Causa Silberstein zurückgetretene Bundesgeschäftsführer bleibt formal in der Bundeswahlbehörde – und zwar "bis zur nächsten Sitzung, bei der ich natürlich ausscheiden werde", sagte Niedermühlbichler am Freitag im STANDARD-Gespräch. Diese werde wohl unmittelbar nach der Wahl stattfinden. Auf der Homepage des Innenministeriums ist er noch immer als SPÖ-Beisitzer aufgelistet.

Niedermühlbichlers Rücktritt sei "rechtlich nicht weiter von Belang", hieß es im Innenministerium auf STANDARD-Anfrage: "Die Frage, wer für eine wahlwerbende Partei in der Bundeswahlbehörde vertreten ist, ist primär eine Entscheidung der Partei bzw. des Zustellungsbevollmächtigten der Partei. Sollte es eine Änderung der Vertretung geben, die formell der Zustellungsbevollmächtigte der Bundeswahlbehörde mitteilen müsste, dann wäre dafür ein Beschluss im Ministerrat nötig."

Den will die SPÖ nicht beanspruchen, und sie verzichtet daher auf eine formelle Änderung ihrer Beisitzer. Insgesamt gibt es zehn sozialdemokratische Vertreter, fünf davon sind Ersatzbeisitzer. Nach der Wahl werde die Behörde ohnehin neu zusammengesetzt.

Der Zustellungsbevollmächtigte in der SPÖ, der als Einziger eine Wahl für seine Partei anfechten kann, war übrigens auch Niedermühlbichler – "war" deswegen, weil er diese Funktion am Donnerstag per Unterschrift in der Parteizentrale zurückgezogen hat. Freitagmittag folgte ihm darin offiziell die interimistische Bundesgeschäftsführerin Andrea Brunner.

Politikwissenschafterin Melanie Sully übt – jenseits der aktuellen Kalamitäten – grundsätzliche Kritik: "Bundeswahlbehörden sollen nicht parteipolitisch zusammengesetzt werden", sagt sie zum STANDARD. Wahlkampfleiter im Speziellen (SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne haben ihre in der Bundeswahlbehörde sitzen) hält sie für keine gute Idee in der Wahlbehörde, "da diese ja eigentlich die Interessen der Wähler vertreten soll – aller Wähler und eben nicht nur die der wahlwerbenden Parteien". (Lisa Nimmervoll, 7.10.2017)