Verhüllt Radfahren ist seit Anfang Oktober ein Delikt.

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Wien – Radfahren in Zeiten des Antigesichtsverhüllungsgesetzes könnte sich zu einem Katz-und-Maus-Spiel mit der Polizei entwickeln – zumal bei niedrigeren Temperaturen, wie sie Mittwochabend in Wien herrschten. Da radelte eine Standard-Leserin am Rathaus vorbei. Ihren Schal trug sie über dem Mund.

Da habe sie ein Polizist aufgehalten mit den Worten: "Nehmen Sie den Schal runter." – "Wieso? Es ist kalt." – "Es ist nicht kalt, nehmen Sie ihn runter." Die Amtshandlung habe mit einer Abmahnung geendet.

Abgemahnt worden sei sie auch am Rande einer Demonstration gegen den neuen Enthüllungszwang. In einem Fall habe selbst der Hinweis auf eine Zahnextraktion den Polizisten nicht erweichen können, schildert die Betroffene. Sie müsse ein Attest vorweisen, habe der Beamte eingewandt.

Laut der seit Anfang Oktober geltenden, im Volksmund Burkaverbot genannten Regelung muss das Gesicht mit nur wenigen Ausnahmen in der Öffentlichkeit vom Haaransatz abwärts sichtbar sein.

Bei der Wiener Polizei meint ein Sprecher, Schals über dem Mund seien "wohl erst bei Frost und Minusgraden" okay. Für endgültige Klarheit müsse man "Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts" abwarten. Gesichtsverhüllenden Personen, die sich zu Unrecht bezichtigt fühlen, rät er, gegen Strafmandate Einspruch zu erheben.. (bri, 7.10.2017)