Keine Auslieferung: Peter Seisenbacher.

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Kiew/Wien – Das ukrainische Justizministerium hat am Freitag das Ersuchen der Wiener Justiz um Auslieferung von Peter Seisenbacher abgelehnt, da die ihm in Wien vorgeworfenen Sexualdelikte nach ukrainischem Recht verjährt sind. Aufgrund von Verstößen gegen das Fremdenrecht forderte ihn jedoch die ukrainische Migrationsbehörde gleichzeitig auf, innerhalb von fünf Tagen freiwillig das Land zu verlassen.

Eine Sprecherin des österreichischen Justizministeriums bestätigte am Freitagabend diesbezügliche APA-Recherchen. "Die österreichische Botschaft in Kiew hat uns informiert, dass es eine negative Auslieferungsentscheidung und eine Aufforderung an Herrn Seisenbacher gibt, bis zum 12. Oktober das Land zu verlassen", sagte Britta Tichy-Martin.

Die Ablehnung des Auslieferungsersuchens hatte sich in den letzten Wochen bereits abgezeichnet. Nachdem ukrainische Anklagevertreter zur Ansicht gelangt waren, dass von der Staatsanwaltschaft Wien inkriminierte angebliche Missbrauchshandlungen an Unmündigen in der Ukraine wahrscheinlich verjährt sind, wurde der Anfang August in Kiew festgenommene Ex-Sportler am 8. September aus der Haft entlassen. Auch intensiver Informationsaustausch zwischen der österreichischen und ukrainischen Justiz sorgte für keinen Meinungswandel in Kiew.

Gleichzeitig war zuletzt aber auch klar geworden, dass Seisenbachers Tage in der Ukraine dennoch gezählt sein dürften. In Ermangelung eines Asylstatus und ohne Visum habe der Österreicher durch einen zu langen Aufenthalt in der Ukraine gegen das ukrainische Fremdenrecht verstoßen, informierte am Mittwoch die ukrainische Migrationsbehörde DMSU. "Sobald sein Aufenthaltsort in der Ukraine festgestellt wird, werden in Bezug auf ihn Maßnahmen im Rahmen der geltenden Gesetze ergriffen", erklärte Behördenleiter Maksym Sokoljuk gegenüber der APA.

Nach APA-Information konnte die Migrationsbehörde am Freitag nunmehr den Aufenthaltsort Seisenbachers feststellen und einen Bescheid überreichen, der den Österreicher zum Verlassen des Landes innerhalb von fünf Tagen auffordert. Sollte er dieser Aufforderung nicht Folge leisten, könnte ein Gericht seine Abschiebung verfügen. Diese Entscheidung stärkt trotz der abgelehnten Auslieferung die Position der Wiener Justiz. Nach derzeitigem Stand wäre Österreich nämlich vermutlich der einzige Staat, in den Seisenbacher überhaupt ausreisen kann. Die Bezirkshauptmannschaft Tulln, die Seisenbachers Reisepass ausgestellt hatte, hat diesen nämlich mittlerweile für ungültig erklärt. Das bedeutet, dass der Ex-Judoka auf rechtmäßigem Weg wohl kaum mehr die Ukraine verlassen kann – außer er setzt sich nach Kontaktaufnahme mit der österreichischen Vertretung in Kiew in einen Flieger und stellt sich dem gegen ihn in Wien anhängigen Strafverfahren.

In diesem Fall müsste sich der 57-Jährige dann zeitnahe wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen am Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten. Dem dort gegen ihn anhängigen Verfahren, in dem für Mitte Dezember 2016 bereits eine Hauptverhandlung anberaumt war, hatte sich Seisenbacher durch Flucht in die Ukraine entzogen. Der zweifache Olympiasieger war nach dem Ende seiner aktiven Karriere als Trainer dem Judo-Sport treu geblieben. In seinem Wiener Judo-Verein soll er – so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Wien – zwischen 1997 und 2004 zwei im Tatzeitraum jeweils unmündige Mädchen missbraucht haben. Seisenbacher hat sich zu den wider ihn erhobenen Anschuldigungen bisher nicht öffentlich geäußert. Für ihn gilt die Unschuldvermutung.

Der Rechtsvertreter des Ex-Judokas, Bernhard Lehofer, will die Ausweisung seines Mandanten aus der Ukraine nicht einfach hinnehmen. "Wir erwägen, diese Entscheidung mit einem Rechtsmittel zu bekämpfen, um den Aufenthaltsstatus in der Ukraine zu verlängern und zeitlich zu erstrecken", kündigte der Grazer Anwalt am Freitagabend im Gespräch mit der APA an. Lehofer geht davon aus, dass einem Rechtsmittel aufschiebende Wirkung zukommt und Seisenbacher nicht schon in der kommenden Woche ausreisen müsste.

Auf die Frage, wie Seisenbacher auf die jüngsten Entwicklungen reagiert hätte, meinte Lehofer: "So wie immer. Er ist gefasst. Wir gehen damit um." (APA, 6.10.2017)