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Schmutzkübelkampagnen sind nicht neu, nehmen aber zumindest gefühlt extreme Ausmaße an. Ob der Dreck mit dem Strafrecht aufzuwischen ist, darüber sind sich auch Experten nicht ganz einig – einfach wird es wohl nicht.

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Wien – Das Strafrecht, schreibt der deutsche Rechtswissenschafter Klaus Volk, handle "vom Unerträglichen, nicht vom Unerwünschten". Nach Einschätzung der ÖVP hat das Ausmaß schmutziger politischer Kampagnen demnach die Grenze vom Unerwünschten zum Unerträglichen überschritten.

Denn Parteichef Sebastian Kurz forderte in der ORF-Pressestunde, einen eigenen Straftatbestand gegen Dirty Campaigning einzuführen. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) sagt auf STANDARD-Anfrage, der Wahlkampf habe "einen derartigen Tiefpunkt erreicht, dass sich nun auch Lücken im Strafrecht zeigen". Eine Reform solle man nach der Wahl angehen. Ein konkreterer Vorschlag der ÖVP vom Montag sieht harte Strafen für Politiker und Parteien vor. Strafrechtsexperten finden die Forderung teils "wirklich bedenklich", mindestens aber schwierig umzusetzen.

Bestehendes Gesetz zu wenig

Laut der ÖVP-Forderung sollen "unlautere Praktiken" im Wahlkampf "wie strukturelles Dirty Campaigning und das bewusste Herabsetzen des politischen Gegners durch Falschmeldungen verboten werden". Bei Verstößen gegen den von der ÖVP gewünschten Paragrafen und die bestehenden Strafdelikte, die Wahlen betreffen, soll nicht nur der betroffene Politiker ein etwaiges Mandat oder Regierungsamt verlieren, auch die Parteiförderung für die betroffene Partei soll gekürzt werden, wenn "eine Partei oder eine ihr zurechenbare Person unlauterere Wahlpraktiken zu verantworten hat".

Zwar gilt schon jetzt Paragraf 264 des Strafgesetzbuchs, der es verbietet, "öffentlich eine falsche Nachricht" zu verbreiten, die Wähler in ihrer Wahlentscheidung beeinflussen könnte (seit 2002 kam es deshalb zu vier Anklagen). Allerdings nur, wenn das zu einem Zeitpunkt passiert, "da eine Gegenäußerung nicht mehr wirksam verbreitet werden kann". Mit einer Richtigstellung "kommt man aber gegen massives Dirty Campaigning kaum an", heißt es von der ÖVP.

Fuchs: "Man sollte es nachher angehen"

Helmut Fuchs, Strafrechtsprofessor an der Universität Wien, findet den "Ruf nach dem Strafrecht verständlich", denn Dirty Campaigning im Wahlkampf habe mittlerweile demokratiepolitisch gefährliche Ausmaße erreicht. Der Tatbestand müsse in diesem Fall aber klar abgegrenzt sein – und das sei juristisch schwierig, sagt Fuchs. "Das ist sicher nichts, was man vor der Wahl schafft. Aber man sollte es nachher angehen."

Gefahr von Justizwillkür

"Wirklich bedenklich" findet die ÖVP-Idee dagegen Petra Velten, Strafrechtsprofessorin an der Johannes-Kepler-Universität Linz. "Das ist ein typischer Fall von Anlassgesetzgebung." Bestehende Delikte wie Verleumdung und Beleidigung würden völlig ausreichen. Dirty Campaigning juristisch abzugrenzen sei kaum möglich und könne zu Justizwillkür führen. Versuche, "Defizite politischer Kultur mittels Strafrechts zu beheben, ramponieren das Recht und alle rechtsstaatlichen Anforderungen, die wir daran stellen".

Nikolaus Forgó sagt, ein "Ruf nach dem Strafrecht so knapp vor einer Wahl ist grundsätzlich mit Vorsicht zu betrachten". Der auf Digitales spezialisierte Jusprofessor der Uni Wien sagt, die Idee stehe "in einem schwierigen Spannungsverhältnis" mit Meinungs- und Informationsfreiheit.

Forgó findet auch eine weitere Passage des ÖVP-Vorschlags problematisch: Sie sieht "ein wirksames und rasches Beschwerdemanagement" nach deutschem Vorbild vor. Plattformbetreiber wie Facebook zwinge das aber zum Abwägen "komplizierter Grundrechtsdilemmata in sehr knapper Zeit", was zu Entscheidungen "im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit" führe, kritisiert der Jurist.

Staatsanwaltschaft ermittelt

Zum Anlass der schwarzen Strafrechtspläne – jenen Facebook-Seiten, die vom früheren SPÖ-Berater Tal Silberstein gegen Kurz betrieben worden sein sollen – hat die Staatsanwaltschaft Wien nun Facebook ersucht, die Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Seitenbetreiber bekanntzugeben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Beleidigung und übler Nachrede gegen unbekannt. (Sebastian Fellner, 9.10.2017)