PRO: Gesetz zur Abschreckung
von Eric Frey

"Anlassgesetzgebung" gilt unter Rechtsexperten als Schimpfwort – vor allem wenn der Gesetzestext so missglückt ist wie beim aktuellen Verhüllungsverbot. Aber genauso ärgerlich ist es, wenn ein Verhalten, das allgemein als Verstoß gegen unsere Rechtsordnung empfunden wird, nicht geahndet werden kann, weil es in die bestehenden Gesetze nicht hineinpasst.

Das gilt auch für Dirty Campaigning, das derzeit die Republik erschüttert. Wahlmanipulation, Verleumdung: All das trifft auf das zu, was die neue Generation der Wahlkampfberater so treibt – und dann doch wieder nicht.

Und ein Blick über die Grenzen zeigt: Gebietet man diesem Treiben keinen Einhalt, dann wird es weiter um sich greifen. Denn auch wenn Tal Silbersteins Aktivitäten der SPÖ massiven Schaden zufügen dürften, nachdem sie aufgeflogen sind: In den meisten Fällen funktioniert Dirty Campaigning. Das Internet verleitet dazu genauso wie die wachsende Polarisierung in der Politik.

Hier braucht es das, was Juristen Generalprävention nennen: einen Tatbestand und ein Strafmaß, das andere Parteistrategen in Zukunft vor dem Griff in die Trick- und Dreckkiste abschreckt. Ein solcher Paragraf muss präzis formuliert werden, damit er seinen Zweck erfüllt. Das Gesetz darf weder zu mild sein noch übers Ziel schießen. Mit etwas Glück wird es nie eine Verurteilung geben – aber hoffentlich auch weniger schmutzige Wahlkämpfe. (Eric Frey, 9.10.2017)

KONTRA: Weg in die Willkür
von Gerald John

Was sie genau will, weiß die ÖVP – wie Justizminister Wolfgang Brandstetter einräumte – selbst noch nicht. Hauptsache Verschärfung: Ein neues Gesetz soll Dirty Campaigning künftig verhindern.

Dabei gibt es längst Paragrafen, die unbelegte Unterstellungen sanktionieren. Üble Nachrede, Verleumdung und Beleidigung sind strafbare Delikte, selbst eine Bestimmung gegen das Verbreiten falscher Nachrichten vor Wahlen existiert bereits. Was soll da ein neuer Passus bringen? In vielen Fällen scheitert eine Bestrafung ja an einem ganz anderen Problem: dass der anonyme Urheber untergriffiger Postings oder Websiten schlicht nicht ausforschbar ist.

Dafür droht ein diffuser Dirty-Campaigning-Paragraf das Prinzip der freien Meinungsäußerung zu untergraben. Die Grenze zwischen Kritik und Anschütten ist fließend. Wenn etwa die SPÖ die ÖVP bezichtigt, Superreichen millionenschwere Steuergeschenke nachzuwerfen: Liegt da nur eine negative oder bereits eine schmutzige Kampagne vor? Soll ein Gericht oder – wie von der ÖVP erwogen – gar der für ganz andere Aufgaben vorgesehene Transparenzsenat in einem Schnellverfahren über solche Fragen eine Wertung treffen, dann wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet.

Politische Kultur lässt sich nicht per Gesetz verordnen, auch eine Anti-Schmutzkübel-Bestimmung wird Wahlkämpfe kaum gesitteter machen. Die Parteien würden das neue Instrument als Keule gegen die Konkurrenz einsetzen und jede kleine Gemeinheit belangen wollen. Außer einer Beschäftigungstherapie für Gerichte wäre nichts erreicht. (Gerald John, 9.10.2017)