Eine einstweilige Verfügung gegen ein Mietwagenunternehmen könnte Uber in der Hauptstadt ausbremsen. Hält die jüngste Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien inhaltlich, würden die über die Plattform bestellten Mietwagenunternehmen gegen einschlägige Bestimmungen verstoßen. Neben der juristischen Komponente enthält die Angelegenheit auch eine wirtschaftspolitische: Wie sinnvoll sind Regulierungen aus dem vergangenen Jahrhundert, die nicht für digitale Innovationen und Sharing Economy gedacht waren?

Wie auch Airbnb kämpft Uber mit österreichischen Regulierungen, die schon vor dem Markteintritt der Internetvermittler völlig veraltet waren. Man erinnere sich nur an die schwachsinnige Bestimmung, dass ein Wiener Taxi nach der Fahrt zum Flughafen Schwechat leer zurückfahren muss, weil es in Niederösterreich keine Lizenz hat (und vice versa). Ökologisch wie ökonomisch sind derartige Vorgaben Lehrbeispiele des Austro-Bürokratismus.

Auch der jetzige Stein des Anstoßes hat es in sich. Nach den Wiener Bestimmungen muss eine Mietwagenfirma nach Absetzen des Fahrgastes zurück in die Garage und darf erst danach wieder an den Start. Wer glaubt, mit überkommenen Regelungen das böse Internetzeitalter aufhalten zu können, wird arg unter die Räder kommen. Innovativ wäre eine liberale Lösung, die mit zwei Punkten auskommt: Lohnniveau und Besteuerung sicherstellen. (Andreas Schnauder, 9.10.2017)