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Auch im Puls-4-Duell warf der Kanzler dem ÖVP-Chef vor, durch dessen Steuerpläne würden "große Unternehmen in Zukunft weniger an Steuern zahlen, als sie Subventionen bekommen".

Foto: reuters / HEINZ-PETER BADER

Wien – Es ist einer der Lieblingsvorwürfe von Christian Kern im Endspurt des Wahlkampfs. Setze ÖVP-Kandidat Sebastian Kurz seine Pläne durch, sagte der SPÖ-Chef sowohl im jüngsten STANDARD-Interview als auch im TV-Duell auf Puls 4 am Sonntag, dann würden "große Unternehmen in Zukunft weniger an Steuern zahlen, als sie Subventionen bekommen".

Stimmt das? Kern spielt auf ein Versprechen an, das Unternehmern einen Anreiz für Investitionen bescheren soll: Gewinne von Kapitalgesellschaften – Aktiengesellschaften und GmbHs – will Kurz nur dann besteuern lassen, wenn sie ausgeschüttet werden. Auf nichtentnommene Gewinne hingegen soll die Körperschaftsteuer (KöSt) entfallen.

Vier oder eine Milliarde

Die Diskrepanz beginnt bei den Kosten für den Staat. Kern spricht von 4,5 Milliarden, Kurz hat lediglich eine Milliarde veranschlagt. Auf eine derart niedrige Summe kam freilich nicht einmal die dem VP-Chef bestimmt nicht feindlich gesinnte Industriellenvereinigung, als sie im Vorjahr Ähnliches forderte. Eine Halbierung der KöSt auf nichtentnommene Gewinne, so die Rechnung damals, würde dem Fiskus einen Einnahmenentfall von 2,3 Milliarden bescheren. Daraus lässt sich ableiten: Eine komplette Streichung müsste sich mit den doppelten Kosten, also 4,6 Milliarden Euro, niederschlagen. Rechnet man ein, dass das Steueraufkommen gegenüber dem Vorjahr steigt, wäre es noch ein bisschen mehr.

Die IV ging allerdings davon aus, dass zusätzliches Wachstum dank mehr Investitionen die Hälfte der Kosten wieder zurück in die Staatskasse spült. Verifizieren lässt sich diese Annahme naturgemäß nicht, der Steuerexperte Werner Doralt meldet aber Bedenken an. Die Unternehmer kämen ja auf jeden Fall in den Genuss der Entlastung – "egal ob sie investieren oder nicht". Genauso könnten sie das Geld auf dem Finanzmarkt anlegen oder für Schuldenabbau verwenden.

Eine Reich-und-Schön-Regelung

"Die Rechnung von Kurz stimmt ganz sicher nicht", sagt Sabine Kirchmayr-Schliesselberger, Vorständin des Instituts für Finanzrecht der Uni Wien, "die genannten 4,5 Milliarden liegen wohl näher an der Realität." Schließlich sei bei einer solch umfassenden Steuerbefreiung auch mit Mitnahmeeffekten zu rechnen, "die sich gewaschen haben": Vom Aktienbesitzer bis zum Freiberufler könnten Menschen Einkünfte in Kapitalgesellschaften parken, um sich Kapitalertragsteuer oder Einkommensteuer zu ersparen, "ehe durch die Steuerbefreiung noch ein einziger Arbeitsplatz entstanden ist", sagt Kirchmayr-Schliesselberger. "Das wäre eine klare Reich-und-Schön-Regelung für Leute, die mehr Geld verdienen, als sie momentan brauchen."

Vieles spricht also dafür, dass Teil eins der Kern'schen Rechnung plausibel ist. Gemessen am Budgetvoranschlag für 2017 würde das Volumen der KöSt somit von 7,5 auf drei Milliarden einbrechen. Aber bekommen Großunternehmen wirklich mehr Subventionen, als sie dann noch an Steuern zahlen würden?

Das Fördersystem ist undurchsichtig, was als Unternehmenssubvention zählt, immer auch eine Definitionsfrage. Laut Auskunft des Wirtschaftsforschungsinstituts hat der gesamte Staat, also inklusive der Länder, 2016 an Privatunternehmen etwa 3,3 Milliarden Euro Förderungen ausgeschüttet, die nicht mit der Erbringung staatlicher Leistungen zusammenhängen. Da sind aber alle Unternehmen dabei und nicht nur jene, die Körperschaftsteuer zahlen – die Landwirtschaft etwa bekommt allein 683 Millionen. Genauere, auf Kapitalgesellschaften beschränkte Daten waren nicht verfügbar, das vom Wifo ausgewiesene Gesamtvolumen legt aber nahe: Kern überschätzt die Höhe der Subventionen, womit Teil zwei seiner Rechnung wohl falsch ist. (Gerald John, 10.10.2017)