Wien – Der Presserat rügt krone.at und oe24.at wegen eines Videos: Der Beitrag "Schönheitskönigin (16) filmte eigenen Unfalltod", erschienen am 2. Juli auf krone.at, sowie der Artikel "Teenie-Miss streamt eigenen Unfall-Tod live auf Instagram", erschienen am 1. Juli auf oe24.at, sind ein geringfügiger Verstoß gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse, urteilt der österreichische Presserat. Das Selbstkontrollorgan sieht darin insbesondere einen Verstoß gegen Punkt 5 (Persönlichkeitsschutz).

Weder krone.at noch oe24.at sind Mitglied des Presserats. Sie hätten an der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, nicht Gebrauch gemacht, informiert der Presserat.

Unfall aus dem Auto gefilmt

In den zwei Beiträgen ist ein Video angefügt, das zwei tödlich verunglückte junge Frauen unmittelbar vor ihrem Unfalltod selbst via Instagram für die Follower ihres Accounts live gestreamt haben – DER STANDARD berichtete über den Fall. Auf dem Video sind die beiden Frauen beim Trinken von Alkohol und Herumalbern während der Fahrt in einem Pkw zu sehen. Unmittelbar vor dem tödlichen Unfall ist die Kamera auf die Straßenfahrbahn gerichtet. Dann ist ein Schrei zu hören. Als der Wagen von der Straße abkommt, wird das Bild schwarz und das Video reißt ab. Mittlerweile ist das Video auf Instagram nicht mehr abrufbar.

Eine Leserin hat sich an den Presserat gewandt und die Verbreitung des Videos kritisiert, weil dies gegen den Persönlichkeitsschutz der beiden Betroffenen verstoße. Das Video sei entwürdigend für die Opfer. Zudem fehle ihr der Hinweis, dass es sich dabei um schockierende Bilder handle.

"Sensationsinteressen" befriedigt

Der Senat 2 des Presserats hält zwar die Handlungen der Frauen für "grob fahrlässig", dennoch würden Persönlichkeitsinteressen der Betroffenen gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegen, heißt es: "Nach Meinung des Senats sind die Videos in erster Linie zur Befriedigung der Sensationsinteressen der Userinnen und User veröffentlicht worden. Die Artikel sind nicht so aufbereitet, dass die Warnung anderer Jugendlicher vor solch einem riskanten Verhalten im Vordergrund stünde." (red, 10.10.2017)