Wallner: Landwirtschaftsfläche ist billiger.

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Bregenz – Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) nahm am Dienstag im wöchentlichen Pressefoyer zum Grundstücksgeschäft von zwei ÖVP-Funktionären Stellung. Wie DER STANDARD berichtete, hatte der Harder Gemeindepolitiker Albert Büchele einem 96-Jährigen ein Grundstück weit unter Wert abgekauft. Den Kaufvertrag errichtete Matthias Kucera, ÖVP-Sozialsprecher im Landtag. Der Vertrag wurde vom Landesgericht Feldkirch in erster Instanz für unwirksam erklärt, weil der Verkäufer aufgrund einer Demenzerkrankung nicht geschäftsfähig war.

ÖVP-Chef Wallner spricht von einer Vorverurteilung und "einem falschen Eindruck", der durch die Berichterstattung entstanden sei. Kucera habe richtig, "mit aller Sorgfalt", gehandelt. Dass die Opposition seinen Rücktritt fordere, sei eine überschüssige Reaktion.

Bauerngrund ist billig

Büchele habe die landwirtschaftliche Nutzung des Grundstücks (das als Baumischgebiet und Erwartungsfläche gewidmet ist) beabsichtigt, begründet Wallner den niedrigen Preis. Außerdem sei Baumischgebiet ohnehin günstiger. Der alte Mann, der laut Attesten mehrerer Ärzte an Demenz leidet, hatte seinen Sechstelanteil um 50.000 Euro verkauft, wert wäre er das 17-Fache.

Das Kaufgeschäft habe man nicht zu Ende geführt, das Geld liege auf einem Treuhandkonto, beschwichtigt Wallner. Käufer Büchele will jedoch in die nächste Instanz gehen. Was die Grundstücksnutzung in der Nachbarschaft betrifft, reagiert der Landwirt sensibel. So erhob er in Wolfurt, wo er ebenfalls Grundbesitz hat, Einspruch gegen den Bau einer Wohnanlage. Bei gemeinnützigem Wohnbau in dieser Größe sei vermehrt Vandalismus in der Umgebung zu befürchten, argumentierte er.

Der Harder Bürgermeister Harald Köhlmeier kann bei seinen Parteifreunden weder schuldhaftes noch amoralisches Verhalten sehen: "Ich beteilige mich nicht am Bashing honoriger Persönlichkeiten." Außerdem sei der Verkauf durch die örtliche Grundverkehrskommission genehmigt worden.

Landwirt muss aus dem Aufsichtsrat gehen

Wallner zieht dennoch Konsequenzen. Bücheles Aufsichtsratsmandat in der Hypo Landesbank, das im April ausläuft, wird nicht verlängert. Die Grünen hatten die sofortige Abberufung gefordert.

Ob die Rechtsanwaltskammer gegen Matthias Kucera vorgehen wird, steht noch nicht fest. Kammeranwalt Gerhard Müller will sich "zuerst den Sachverhalt gründlich anschauen". Kucera hatte den Vertrag für Käufer und Verkäufer errichtet, den Käufer jedoch nie gesehen, wie er selbst sagt. Ein Anwalt müsse nicht mit beiden Vertragspartnern reden, heißt es aus der Kammer. Er habe aber die Interessen beider zu vertreten.

Notar stellt klar

Die Geschäftsunfähigkeit des Verkäufers sei auch dem Notar nicht aufgefallen, sagt Kucera. Dazu stellt Notar Manfred Umlauft fest: "Wir haben lediglich die Echtheit der Unterschrift des Verkäufers notariell beglaubigt. Dabei kommt dem beglaubigenden Notar nach der ganz klaren Gesetzes- und Kommentarlage nur die Aufgabe zu, die Echtheit der Unterschrift zu bestätigen."

"Echtheit" bedeute, dass jene Person unterschrieben hat, deren Unterschrift beglaubigt wird. Umlauft: "Eine weitergehende Prüfung hat der beglaubigende Notar nicht vorzunehmen, insbesondere ist er nicht verpflichtet, den Inhalt des Vertrages und/oder die Geschäftsfähigkeit der unterfertigenden Person zu überprüfen." Eine offensichtliche Geschäftsunfähigkeit sei nicht vorlegen, sagt Umlauft. (Jutta Berger, 10.10.2017)