Die Mietvertragsgebühr bei Wohnungen ist demnächst Geschichte.

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Am Donnerstag wird aller Wahrscheinlichkeit nach in der letzten Parlamentssitzung vor der Nationalratswahl die Mietvertragsgebühr abgeschafft. Allerdings nur, wie bereits berichtet, jene für privaten Wohnraum; für Gewerbeimmobilien wird die Gebühr weiterhin zu zahlen sein, was in manchen Branchen für großen Unmut sorgt.

Die Abschaffung wurde im Finanzausschuss am vergangenen Mittwoch mit Stimmen von SPÖ, FPÖ und Neos besiegelt. Tags darauf war Finanzminister Hans Jörg Schelling im Bundesrat zu Gast und bezifferte dort die bisherigen jährlichen Einnahmen durch die Mietvertragsgebühr mit rund 140 Millionen Euro. Würde die gesamte Gebühr entfallen, wären die Einnahmen des Staates also um diese Summe geringer; weil das Aus aber eben nur für Wohnungsmietverträge geplant ist, dürfte der Einnahmenentgang erheblich niedriger ausfallen. Schätzungen reichen von 50 bis 70 Millionen Euro.

"Keine rechtlichen Bedenken"

Der Finanzminister gab im Bundesrat auch bekannt, überprüfen zu lassen, ob es überhaupt rechtlich möglich sei, nur die Gebühr auf Wohnen zu streichen, aber jene auf Gewerbe beizubehalten. Das Ergebnis liegt vor: "Wir haben das geprüft, und aus unserer Sicht bestehen diesbezüglich keine rechtlichen Bedenken", teilte ein Ministeriumssprecher am Dienstag dem STANDARD mit.

Der Beschluss am Donnerstag kann damit also quasi bedenkenlos gefällt werden. Anders als im Finanzausschuss vergangene Woche werden am Donnerstag übrigens auch die Grünen mitstimmen. Dass man das im Ausschuss nicht getan hat, begründeten die Grünen auf Twitter vor wenigen Tagen mit einer "Abstimmungspanne", weil der Antrag zunächst vertagt werden sollte. Die Grünen werden am Donnerstag aber "freudig mitstimmen", um die ungeliebte Gebühr endlich loszuwerden, hieß es.

Überwälzung "in 100 Prozent der Fälle"

Was viele Mieter gar nicht wissen: Eigentlich müssen sich Mieter und Vermieter – vulgo Bestandnehmer und -geber – die Gebühr teilen, sofern nicht einer der beiden von Rechts wegen gebührenbefreit ist. Allerdings wurde und wird wohl auch noch bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung die Gebühr fast immer komplett an den Mieter überwälzt. "Ich traue mir zu sagen, dass das in 100 Prozent der Fälle so gemacht wurde", sagt AK-Wohnrechtsexperte Walter Rosifka zum STANDARD.

Die Arbeiterkammer hat diesbezüglich auch bereits Gerichtsverfahren in Gang gesetzt, zweimal in Vertretung von Mietern gemeinnütziger Wohnbauträger, einmal für einen Mieter einer privaten Mietwohnung. Das private Verfahren läuft noch. Die Verfahren gegen die Gemeinnützigen wurden vom OGH abgeschmettert, das jüngste erst im Juli dieses Jahres (5Ob217/16x).

Klagen gegen Klauseln

"Dieser Vertrag wird vom Vermieter auf seine Kosten errichtet. Die für diesen Vertrag anfallende Rechtsgeschäftsgebühr (…) trägt der Mieter", so lautete die entsprechende Klausel im Mietvertrag, gegen den die Arbeiterkammer vorging. Die Rechtsvertretung der gemeinnützigen Bauvereinigung argumentierte unter anderem damit, dass das laut Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) geltende Kostendeckungsprinzip für Gemeinnützige die Übernahme einer solchen Rechtsgeschäftsgebühr nicht vorsehe. Hauptargument war aber, dass die Errichtung eines schriftlichen Mietvertrags "insbesondere im Bereich des Förderungsrechts" schlicht "(auch) im Interesse des Mieters" liege. "Im Anwendungsbereich des WGG stellt die (…) Pflicht des Mieters, die (gesamten) Mietvertragsgebühren zu tragen, daher keine gröbliche Benachteiligung des Mieters (…) dar", so der OGH.

Im Fall des privaten Vermieters steht, wie erwähnt, die Entscheidung noch aus. Sie dürfte dann aber nur noch für den konkreten Fall gelten.

Ein Fall für den VfGH?

Spannend dürfte aber noch das weitere Schicksal der Gebühr auf Gewerbemietverträge werden. Auch hier ist es laut Maklern üblich, die Gebühr zur Gänze von den Mietern bezahlen zu lassen. Wegen der künftigen Ungleichbehandlung von Wohn- und Gewerbemietern erwarten Beobachter, dass hier das letzte Wort vom Verfassungsgerichtshof gesprochen werden wird. (Martin Putschögl, 11.10.2017)