Monika Rathgeber sei nicht nur in einem, sondern in zwei Anklagepunkten schuldig, entschied der OGH.

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Wien/Salzburg – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Monika Rathgeber für den zweiten Prozess zum Salzburger Finanzskandal zu einer zusätzlichen Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt. Davon werden ihr zwölf Monate bedingt nachgesehen. Gegen diese Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr möglich. Sie kann jedoch erneut eine Fußfessel beantragen.

Die ehemalige Budgetreferatsleiterin war im Vorjahr wegen Untreue verurteilt worden, weil sie ein riskantes Finanzgeschäft ohne die erforderliche Genehmigung, gegen eine Dienstanweisung und entgegen der Empfehlung des Finanzbeirats abgeschlossen hatte. Dadurch soll dem Land ein Schaden von 539.000 Euro entstanden sein. Wegen des Abschlusses eines zweiten Derivatgeschäfts mit einem Schaden von 298.000 Euro war Rathgeber im erstinstanzlichen Urteil freigesprochen worden, da dieses Geschäft im Nachhinein genehmigt worden sei. Dieser Argumentation folgte der OGH jedoch nicht und sprach Rathgeber auch in diesem Faktum schuldig.

"Wiederholtes, hartnäckiges Ignorieren des Auftrags"

Für den Schuldspruch des Salzburger Landesgerichts erhielt Rathgeber im Vorjahr keine Zusatzstrafe mehr. Die Tat hätte zu keiner höheren Strafe geführt, wäre sie schon im ersten Prozess einbezogen worden, argumentierte das Landesgericht die Entscheidung. Der OGH hatte nun über die Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch, die Rathgebers Anwalt eingebracht hatte, und die Strafberufung der Staatsanwaltschaft zu entscheiden. Er hob den Freispruch des Landesgerichts auf und verurteilte Rathgeber zu 18 Monaten Haft, davon sechs unbedingt.

Rathgeber hätte sich "an ganz konkrete Handlungsanweisungen" zu halten gehabt, die ihr derartige Geschäfte untersagten, erläuterte der Senatsvorsitzende, Kurt Kirchbacher, die Entscheidung des Richtersenats. Stattdessen hätte sich die Budgetreferentin weiterhin auf "hochspekulative Derivat-Geschäfte mit öffentlichen Geldern" eingelassen und sich damit durch "wiederholtes, hartnäckiges Ignorieren des an sie ergangenen Handlungsauftrags" ausgezeichnet, stellte Kirchbacher fest. Diese Handlungsweise sei "unvertretbar", eine nachträgliche Zustimmung in strafrechtlicher Hinsicht "wirkungslos".

Erste Strafe mit Fußfessel verbüßt

Rathgeber wurde bereits im Februar 2016 wegen der falschen Abrechnung von Mitteln des Katastrophenfonds mit einem Schaden von rund zwei Millionen Euro zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt. Diese Strafe hat sie bereits mit einer Fußfessel verbüßt. Im Juli wurde Rathgeber erneut in einem Teilbereich des Finanzskandals schuldig gesprochen.

Beim Prozess um die Übertragung der Swap-Geschäfte von der Stadt an das Land Salzburg stand aber eher die nicht rechtskräftige Verurteilung des Salzburger Bürgermeisters Heinz Schaden (SPÖ) zu drei Jahren Haft, davon eines unbedingt, im Mittelpunkt. Rathgeber erhielt bei diesem Prozess eine Zusatzstrafe von einem Jahr bedingt. Dieses Urteil ist bereits rechtskräftig. Im Finanzskandal wird noch weiter von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt. (Stefanie Ruep, APA, 11.10.2017)