Wien – In den ersten zwei Wochen des Gesichtsverhüllungsgesetzes, auch Burkaverbot genannt, hat es in Wien 30 Amtshandlungen nach der neuen Vorschrift gegeben. Vier davon betrafen dem Vernehmen nach Frauen mit muslimischer Gesichtsverschleierung, der Rest hauptsächlich Touristen oder "Provokateure".

Acht Anzeigen bilanzierte die Landespolizeidirektion (LPD) von 1. bis 15. Oktober, darunter die vier verschleierten Frauen. Sechs Anzeigen hätten Personen mit ständigem Aufenthalt in Österreich betroffen, sagte Polizeisprecher Harald Sörös, zwei ergingen wegen Gesetzesverstößen, die von den Polizisten als Aktionismus gegen das Verbot eingestuft wurden – also "Provokationen".

Bisher drei Anzeigen in Niederösterreich

In Niederösterreich gab es wegen des Verhüllungsverbots bisher drei Anzeigen, berichtete Polizeisprecher Johann Baumschlager. Zweimal wurde dabei eine Frau in St. Pölten angezeigt, die sich weigere, die Burka abzunehmen. Zur dritten Anzeige konnte die Exekutive keine Angaben machen. Abmahnungen hatte es bereits auf dem Flughafen Wien in Schwechat gegeben.

Aktivist bekam bislang einziges Organmandat

Der algerisch-französische Geschäftsmann Rachid Nekkaz, der alle Strafen nach dem Burkaverbot bezahlen will, wurde mit dem bisher einzigen Organmandat belegt. Er war als Aktivist auf dem Wiener Minoritenplatz aufgetreten und hat dafür ein Strafmandat über 50 Euro erhalten.

Weiters berichtete die Polizei von 21 Abmahnungen. 19 davon betrafen Touristen, eine weitere eine Person mit ständigem Aufenthalt in Österreich und eine wiederum einen "Provokateur". "Die Beamten beurteilen jeden Fall gesondert und schreiten mit einem Höchstmaß an Fingerspitzengefühl ein. Dadurch konnte der Großteil der Übertretungen durch klärende Einzelgespräche über die geltende Rechtslage und mit Abmahnungen abgewickelt werden", erläuterte Söros.

Aus der Sicht von LPD-Pressechef Manfred Reinthaler läuft die Umsetzung mittlerweile deutlich besser als zu Beginn. Ein "Dienstbehelf", der bisher bekanntgewordene Fälle "mit einer Lösung und einer Begründung" auflistet und seit vergangener Woche allen rund 7.000 uniformierten Polizisten in Wien zur Verfügung steht, habe dazu maßgeblich beigetragen. "Es ist ganz klar, dass das Einschreiten jetzt einfacher geworden ist", sagte Reinthaler. "Es war eine notwendige Maßnahme."

Maskottchen fallen nicht unter Verbot

In der Liste festgehalten ist unter anderem, dass "Tatprovokationen wie tatsächliche Verstöße zu behandeln sind", Maskottchen etwa aber nicht unter das Verbot fallen. Seit es den "Spickzettel" als Hilfestellung gibt, habe es in diese Richtung auch keine Vorfälle mehr gegeben, so Reinthaler.

Noch geprüft wird der Fall des beamtshandelten Hais. Der Promoter im Haikostüm hatte eine Geschäftseröffnung beworben, die Polizei auf Aufforderung einschreiten müssen. Wie sich herausstellte, soll es sich beim "Aufforderer" um die PR-Agentur gehandelt haben, die den Auftritt organisiert hatte. "Das Verfahren ist noch offen, vom Ausgang her ist beides möglich", sagte Reinthaler – eine Einstellung ebenso wie eine Strafe (für die "Hintermänner", nicht den "Hai").

In diesem Fall sei es jedenfalls gut gewesen, dass Anzeige erstattet wurde, verwies er auf die noch fehlende Judikatur zum neuen Gesetz. Liegen erst einmal ausjudizierte Fallbeispiele vor, tut sich die Polizei mit dem Burkaverbot auch leichter.

Verbot gilt an allen öffentlichen Orten

Nicht in der am Montag vorgelegten ersten Statistik aufgeschlüsselt ist, wie viele Fälle auf Eigeninitiative der Polizisten zurückgingen und wie viele auf Aufforderung durch Dritte zustande kamen. Damit sei auch in Zukunft eher nicht zu rechnen, meinte Reinthaler. "Das steht im Formblatt (mit dem die Polizisten die Amtshandlungen dokumentieren, Anm.) nicht drinnen."

Seit 1. Oktober ist in Österreich das Gesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit in Kraft. Es gilt an öffentlichen Orten und in öffentlichen Gebäuden. (APA, 16.10.2017)