Wien – Nach dem Tod einer Frau, die am 22. April 2017 von einer Dachterrasse in der Schwindgasse in Wien-Wieden gestürzt war, wird sich der Witwer wegen Mordes vor einem Schwurgericht verantworten müssen. Die Anklageschrift ist bereits beim Landesgericht für Strafsachen eingebracht und zugestellt worden, bestätigte Gerichtssprecher Thomas Spreitzer am Mittwoch Informationen der APA.

Beitrag aus "Aktuell in Österreich".
ORF

Die Staatsanwaltschaft Wien geht in ihrer Anklageschrift davon aus, dass der 48 Jahre alte IT-Techniker seine Ehefrau mit Tötungsvorsatz über die Brüstung der Dachterrasse hob und 15 Meter in die Tiefe stieß. Ursprünglich hatte man in diesem Fall Suizid vermutet. Die 45-jährige Bankerin soll seit längerem unter Depressionen gelitten haben. Daher lag der Gedanke nahe, die Frau wäre ohne fremdes Zutun in den Tod gesprungen. Das Obduktionsgutachten förderte allerdings Verletzungsspuren an der Leiche zutage, die auf Fremdverschulden hindeuteten. Der Ehemann wurde daraufhin unter Mordverdacht festgenommen.

Verletzungsspuren an der Leiche

Was sich genau in der Wohnung in der Schwindgasse abgespielt hat, ist unklar. Es dürfte – aus welchen Gründen auch immer – zwischen dem Ehepaar zu Handgreiflichkeiten gekommen sein. Davon zeugen Verletzungsspuren, die der Gerichtsmediziner an der Leiche feststellen konnte. Der unter Mordverdacht in U-Haft befindliche Ehemann hat zuletzt den inkriminierten Tötungsvorsatz bestritten. Er behauptet, in einer notwehrähnlichen Situation gehandelt und den Tod seiner Ehefrau nicht gewollt zu haben. Sein Rechtsvertreter war am Mittwochnachmittag für die APA vorerst nicht erreichbar.

Fest steht, dass der Angeklagte am 22. April in Begleitung seiner Tochter eine Geburtstagsfeier bei Freunden im achten Bezirk besucht hatte. Die Ehefrau und Mutter des Kindes blieb zu Hause – die 45-Jährige war angeblich psychisch angeschlagen und nicht in Feierstimmung. Ihr Ehemann soll auf der Feier offen über ihre schon länger anhaltenden Depressionen und mögliche Behandlungsmethoden gesprochen haben.

Schließlich verließ der Mann die Feier und machte sich auf den Heimweg – möglicherweise um seine Frau zu bewegen, ihn doch noch zu den gemeinsamen Freunden zu begleiten. In der Wohnung kam es laut Anklage dann zu einem Streit. (APA, red, 18.10.2017)