Balance gelingt nicht immer: Referenzzinssätze sind seit 2015 auch in den Minusbereich gekippt.

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Wien – Tief, tiefer, negativ: So lässt sich die Situation am Zinsmarkt zusammenfassen, zu der es im Niedrigzinsumfeld bereits gekommen ist und mit der sich Banken und Kreditnehmer wiedergefunden haben. Das lässt sich so erklären: Die Kosten für einen variabel verzinsten Kredit berechnen sich aus zwei Komponenten – dem Referenzzinssatz Euribor (oder Libor) plus einem Aufschlag (Marge), der von der Bonität des Kunden beeinflusst wird. Euribor und Marge ergeben also jenen Betrag, den der Kunde dafür zahlt, dass ihm die Bank Geld borgt.

Seit dem zweiten Quartal 2015 kam es vor, dass der Referenzzinssatz in den negativen Bereich abrutschte. Das liegt daran, dass im Zuge der Finanzkrise die wichtigsten Notenbanken die Leitzinsen in mehreren Schritten letztlich bis auf null gesenkt haben.

Mit einem negativen Euribor kann es theoretisch so weit kommen, dass dieser die Marge aufsaugt und die Bank am Ende dem Kreditnehmer noch etwas dafür bezahlen muss, dass sie ihm Geld borgt. Das aber, wie gesagt, geht nur theoretisch.

Wie nun also tun?

In der Praxis hat das jedoch viele Fragen aufgeworfen. Müssen Banken die Negativzinsen an die Kunden weitergeben? Darf die Bank zumindest die Marge verrechnen? Oder kann der Kreditnehmer von seiner Bank sogar dafür belohnt werden, dass diese ihm Geld borgt? Eine Regelung zu diesen Punkten gibt es erst, seit der Oberste Gerichtshof in den vergangenen Wochen mit mehreren Urteilen einen rechtlichen Rahmen geschaffen hat.

Kurz zusammengefasst lässt sich sagen: Banken müssen laut den OGH-Urteilen die Negativzinsen an ihre Kunden weitergeben. Ein negativer Euribor verringert also die Kosten – bei null ist aber Schluss. Kunden werden von den Banken nicht fürs Geldausborgen belohnt.

Geld fließt zurück

Die Banken müssen nun also den betroffenen Kunden die fälschlicherweise zu hoch verrechneten Kreditzinsen zurückzahlen. Insgesamt geht es um 360 Millionen Euro, wie die Oesterreichische Nationalbank kürzlich errechnet hat. 150 Millionen Euro dürften demnach noch zurückzustellen sein. Bis Jahresende sollen alle Kreditnehmer die Gelder zurückerhalten haben, wird von den Geldhäusern versprochen. Kunden müssen dafür auch nicht selbst aktiv werden – die Banken überweisen Betroffenen das Geld automatisch.

Ein Rechenbeispiel: Für einen privaten 100.000-Euro-Wohnbaukredit bekommt man überschlagsmäßig gerechnet seit Beginn der Negativzinsen, die die Banken aus OGH-Sicht nicht ordnungsgemäß weiterverrechnet haben, etwas mehr als 700 Euro zurück. Achtung, das ist nur ein Beispiel. Die Rückzahlung wird in jedem Fall individuell berechnet. Bei Kunden mit kleinen Krediten wird auch die Rückzahlung entsprechend gering sein.

Involvierte Banken, die Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Vertreter der Nationalbank haben zuletzt versichert, dass die Institute die Summe, die zurückzuzahlen ist, heben werden, auch wenn sie schmerze und die Gewinne der Häuser schmälere. (Bettina Pfluger, 19.10.2017)