Der frühere Lobbyist und Vernetzer Alfons Mensdorff-Pouilly und der einstige Festnetzchef der Telekom Austria, Rudolf Fischer, sind nun also Nutznießer der Strafrechtsreform von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) geworden. Das Oberlandesgericht Wien hat die erstinstanzlichen, zur Gänze unbedingt ausgesprochenen Haftstrafen aus der Causa Blaulichtfunk der Ära von Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) – großteils – in bedingte Strafen abgeändert. Zwar wurden die Ersturteile kurz vor Inkrafttreten der neuen Regeln für den Untreue-Tatbestand gefällt, der Richtersenat hat aber die vom Gesetzgeber gewollte "Entkriminalisierung" schon auf diesen Fall der Wirtschaftskriminalität transponiert, wie er erklärt hat.

Gut für Mensdorff-Pouilly, gut für Fischer. Beide können somit mit Fußfessel und ohne Gefängnis davonkommen.

Ein Erfolg auch für Brandstetter, der sein Amt schon mit dem Auftrag angetreten haben soll, die von der Wirtschaft so verhasste Untreue-Regel zu entschärfen. Man könne keinen Kredit vergeben, ohne nicht mit einem Fuß im Kittchen zu stehen, hatte vor dem Strafrechtsänderungsgesetz 2016 der Stehsatz der Banker und ihrer Lobbyisten gelautet. Das hat natürlich nie gestimmt, sich aber gut verkauft.

Gut könnte sich die "Entkriminalisierung" auch auf die Angeklagten der Causa Buwog / Terminal Tower auswirken. Beim Linzer Büroturm soll der Schaden 200.000 Euro betragen haben, bis 2016 hätte das bei einem Schuldspruch maximal zehn Jahre gebracht, heute wären es maximal drei. Und auch eine Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich) wäre in der Linzer Causa möglich.

Am besten greift die gewünschte Entkriminalisierung aber in jener Causa Telekom, in der es um Zahlungen an Politiker und politiknahe Institutionen geht. Da werden zwar Manager und Zwischenhändler verfolgt, die Empfänger der Gelder wurden aber erst gar nicht angeklagt. (Renate Graber, 19.10.2017)