Verschleierte Frauen während einer Protestveranstaltung gegen das Verschleierungsverbot.

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Polizeieinsatz in einem Spielwarengeschäft, weil sich eine Mitarbeiterin als "Lego-Ninja" verkleidet hatte. Polizeieinsatz wegen eines Maskottchens für die Kinder-"Demokratiewerkstatt" im Parlament. Polizeieinsatz gegen Musiker mit Eselsmasken. Polizeieinsatz gegen eine radelnde Dame, der der Schal vors Gesicht rutscht.

Die obrigkeitsstaatliche Idiotie des sogenannten Burkagesetzes zeigt sich in voller Pracht. In Wien waren bisher volle vier von 30 Einsätzen wegen des Gesetzes gegen echte muslimische Verschleierungen gerichtet. Der Rest ist bewusste oder unbewusste falsche Auslegung des Gesetzes durch Amtsorgane. Man versetze sich kurz in die Realität: Du gehst zur Straßenbahn, hast den Schal um. Wenn du den Kopf senkst, ist das Gesicht (halb) bedeckt. Die Polizei fordert dich zur Ausweisleistung auf. Dann ein Disput, an dessen Ende die Erkenntnis steht, dass die Polizei die Befugnis hat, das Schaltragen vorm Gesicht bei 14 Grad plus zu verbieten. Bei minus 14 Grad wäre es erlaubt. Der konkrete Fall wird jetzt durchgefochten, notfalls bis zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.

Viele Mitbürger finden es gut, solche fragwürdigen Symbole zu verbieten. Schon, nur haben sie nicht bedacht, dass es der österreichische Weg ist, für ein echtes Problem eine obrigkeitsstaatliche Pseudolösung zu finden, die sofort in Schikane gegen sie, die Bürger, umschlägt. (Hans Rauscher, 20.10.2017)